508  Die  einzelnen  Universitäten.

August  sein  Interesse  aufs  neue  der  Universität  zu  und  1822  erschien
cin  Gesetz  für  die  Studierenden,  wie  es  die  Kommission  von  1808
schon  beabsichtigt  hatte.  Einschneidender  wurde  die  Verordnung
vom  6.  Februar  1830.  Sie  beseitigte  den  Unterschied  zwischen  den
Professuren  alter  Stiftung  die  noch  aus  der  Zeit  der  Kurfürsten
Moritz  und  August  stammten)  und  neuer  Stiftung  den  seitdem  neu
errichteten),  hob  die  Hinteilung  der  I.ehrer  und  Studenten  nach
Nationen  auf  und  bestimmte,  daß  der  jedesmalige  Rektor  und  die
vier  Fakultäten  den  Mittelpunkt  der  Universitäts-Verfassung  bilden
sollten.  Das  Universitätsgericht  erfuhr  im  Jahre  1835  cine  Beschränkungs
  dahin,  daß  es  seitdem  nur  für  Zivilsachen  der  Studenten
kompetent  wurde,  und  ein  neues  Disziplinargesetz  regelte  in  demselben
Jahre  die  Verhältnisse  der  Studenten.  Am  4.  Dezember  1831  wurde
der  Grundstein  zu  cinem  Universitätsgebäude  gelegt,  das  am
3.  August  18306  feierlich  von  der  Professorenschaft  in  Besitz  genommen
werden  konnte.  Daran  schloß  sich  im  Jahre  1844  die  Errichtung
eines  Konviktgebäudes  mit  großen  Räumlichkeiten  sowie  eines  besonderen
  Auditorienhauses,  das  nach  dem  verdienten  Kasper  Borner
die  Benennung  Bornerianum  erhielt.

Wurden  nun  auch  im  Laufe  der  nächsten  Jahrzehnte  verschiedene
stattliche  Gebäude,  Institute  für  bestimmte  wissenschaftliche  Zwecke
errichtet  —  vom  Jahre  1867  wurden  nicht  weniger  als  17  Lehrinstitute
mit  einem  Gesamtaufwand  von  65750643  M.  neu  erbaut  —  so  waren
die  noch  erhaltenen  letzten  Reste  des  Pauliner  Klosters  baufllig
seworden,  mußten  abgebrochen  werden  und  das  Augusteum,  das
Hauptgebäude,  schien  dringend  eines  Umbaues  zu  bedürfen.  Durch
Königliches  Dekret  vom  3.  Dezember  1891  wurden  die  Landstände
um  Bewilligung  der  Mittel,  3  Mill.  M.,  angegangen,  die  bereitwilligst
die  Vorlage  billigten  und  am  15.  Juni  1897  konnte  das  neue  Gebäude
seiner  Bestimmung  übergeben  werden.

Es  ist  verständlich,  daß  im  laufe  der  Jahre  immer  größere
Mittel  haben  flüssig  gemacht  werden  müssen,  um  dem  sich  stets
steigernden  Bedarf  zu  genügen.  Im  Jahre  1833  erreichte  der  Fat
der  Universität  die  Höhe  von  56315  Talern,  zu  denen  Universitätskasse
  und  Stiftungen  30829,  der  Staat  25406  Taler  beisteuersten.
Davon  wurden  ausgegeben  für  Besoldung  von  33  ordentlichen  und
27  außerordentlichen  Professoren  und  Lektoren,  Prüfungen,  Promotionen,
  Präbenden  und  Kollersiaturen  usw.  26532  Taler,  wozu  aus
der  Staatskasse  19777  Taler  für  Pensionen,  Gehaltszulagen,  Akzisäquivalent
  usw.  kamen.  Die  wissenschaftlichen  Institute  kosteten  ins-