XV.  Die  Königlich  Württembergische  Eberhard-Karls-Universität
  zu  Tübingen.

I.  Geschichtliche  Übersicht.

Die  Eberliard-Karls-Universität  wurde  vom  Grafen,  nachherigen
Ilerzog  Eberhard  im  Bart  am  3.  Juli  1477  mit  14  Lehrstellen
vegründet.  Im  Jahre  1524  und  den  folgenden  Jahren  führte  der
Herzor  Ulrich  bei  ihr  die  Reformation  ein.  Ihren  zweiten  Namen
iegte  der  Anstalt  Herzog  Karl  bei  (1737-  1793,  der  nach  vergeblichen
  Versuchen,  sie  in  die  Höhe  zu  bringen,  die  „hohe  Karlsschule“
in  Stuttgart  gründete,  die  namentlich  durch  ihren  großen  Schüler
Friedrich  Schiller  bekannt  und  bis  zu  ihrer  im  Jahre  1794  erfolgten
Aufhebung  der  Universität  eine  gefährliche  Nebenbuhlerin  wurde.
Die  letztere  hatte  damals  keine  200  Studenten  mehr,  fast  nur  Landeskinder;
  ihre  Kinnahmen  von  20000  Gulden  jährlich  reichten  entfernt
nicht  aus,  den  gewachsenen  Ansprüchen  zu  genügen,  und  ihre
Selbständigkeit,  kraft  deren  sie  fast  unabhängig  ihr  Vermögen  verwaltete,
  die  Stellen  besetzte,  die  Gerichtsbarkeit  über  ihre  Angehörigen
im  weitesten  Sinne  übte  und  mit  diesen  Steuerfreiheit  genoß,  hielt
die  Staatsregierung  ab,  ihr  zu  Hilfe  zu  kommen.  Der  erste  König
des  durch  die  Umwälzungen  am  Anfangr  des  vorigen  Jahrhunderts  an
Größe  verdoppelten  Staates,  Friedrich,  nahm  durch  Verfügungen  von
1806  und  1811  der  Universität  ihre  Privilegien  und  hob  _  ihre
korporative  Selbständigkeit  auf,  indem  er  die  Anstalt  dem  Kultusministerrum
  unterstellte  und  die  Verwaltung  ihres  Vermögens  den
Staatsfinanzbehörden  übertrug.  Während  der  nächsten  Zeit  war  die
Regierung  zuerst  durch  die  Verfolgung  der  als  staatsgefährlich
angeschenen  nationalen  Bestrebungen  der  Studentenschaft,  namentlich
der  Burschenschaft,  in  Anspruch  genommen  und  dann  durch  die