Die  Großherzogl.  Mecklenburg-Schwerinsche  Universität  Rostock.  593
herren  eine  bisher  noch  nicht  diyggewesene  Steigerung  der  Immatrikulationen,  bis  über  400
im  Jahre  1633—34,  eintrat,  die  allerdings  vielmehr  eine  Folge  der  schweren  Kriegszeiten
war,  welche  die  Landbewohner  scharenweise  in  die  Städte  und  besonders  in  das  wohlbewahrte
  Rostock  mit  seiner  noch  besondere  Begünstigungen  besitzenden  Universität  trieben,
als  Wissensdurst.  Als  die  Zeit  der  schwersten  Not  vorüber  war,  ging  auch  die  Frequenz
wieder  auf  ein  gleichmäßigeres  Niveau  zurück,  dessen  tießter  Stand  zusammenfällt  mit
der  Regierungszeit  des  fast  dauernd  in  Frankreich,  später  im  Haag  sich  aufhaltenden
Herzogs  Christian  Louis,  1658—92.  Sein  zeitweilig  in  Kostock  selbst  residierender
Nachfolger  Herzog  Friedrich  Wilhelm  (16%%—1713)  dagegen  erwies  sich  als  cin  warmer
Freund  und  tatkräftiger  Beförderer  der  Universität,  doch  verhinderten  die  Kriegsläufe  und
sein  vorzeitigres  Hinscheiden,  im  noch  nicht  vollendeten  38.  Lebensjahr,  die  Durchführungsciner
  Refornplüne,  und  sein  Bruder  und  Nachfolger  Karl  Leopold  hatte  infolge  der
unaufhörlichen  Kämpfe  mit  seinen  lL.andständen,  die  schließlich  zur  Reichsexekution  und
zur  Einsetzung  seines  Bruders  Christian  II,  Ludwig  als  Administrator  führten,  wenig
Gelegenheit,  sich  nachhaltig  der  Universität  anzunehmen,  obgleich  er  sein  oberbischöfliches
Asnt  und  «das  des  Kanzlers  der  Universität  bis  an  sein  Lebensende  fortführte.

Unter  seiner  Regierung  begann  der  Pietismus  Spenerscher  Richtung  im  Lande  Fuß
zu  fassen,  zunachst,  so  lange  Karl  Ixopold  noch  am  Leben  war  und  so  lange  der
Kompatron  der  Universität,  der  Rat  der  Stadt  Rostock,  auf  seiten  der  auf  die  Orthodoxie
eingeschworenen  theologischen  Fakultät  und  der  mit  ihr  engverbundenen  Stadigeistlichkeit
stand,  ohne  viel  Erfolg.  Karl  Leopold  starb  am  28.  November  1747;  mit  dem  Regierungsantritt
  Christian  Il.  Ludwigs  ging  ein  frischerer  Hauch  durch  die  Hörsäle,  vielleicht  noch
nicht  stark  genug,  um  allen  Modergeruch  mit  einem  Male  hinweg  zu  fegen,  aber  doch  binreichend,
  um  frischen  Mut  und  neues  Leben  erstehen  zu  lassen.  Da  starb  am  30.  Mai  1756
der  lierzog,  und  ihm  folgte  Herzog  Friedrich  „der  Fromme“,  der  von  Ostern  1748  un  die
Würde  eines  Rector  magnificentissimus  der  Universität  bekleidet  hatte,  ohne  indessen  selbst
irgendwie  in  die  Führung  der  Ämter  und  Geschäfte  einzugreifen.  Er  war  ein  uusgesprochener
  Anhänger  der  Hallenser  und  berief  einen  entschiedenen  Vertreter  dieser
Richtung,  den  Prediger  an  der  St.  Moritzkirche  in  Halle,  M.  Chr.  Alb.  Döderlein,  als
herzoglichen  Professor  der  Theologie  nach  Rostock,  ohne  auf  den  in  den  Satzungen  der
theologischen  Fakultät  von  1564  als  obersten  Grundsatz  aufgestellten  Consensus  Doctrinae
Rücksicht  zu  nehinen.  Damit  stieß  er  jedoch  auf  so  hartnäckigen  Widerstand,  dal  er,
anßerdem  noch  mit  der  Stadt  in  einen  Prozeß  vor  (lem  Reichskammiergericht  wegen  der
von  der  Stadt  beanspruchten  lloheitsrechte  verwickelt,  das  ganze  herzogliche  Professoren-Kollegium
  zu  Michaelis  1760  von  Rostock  wegnahm  und  gestützt  auf  ein  schon  zwei
Jahre  vorher  erwirktes  kaiserliches  Patent  eine  neue  Universität  in  dem  nur  4  Meilen
von  Rostock  entfernten  Bützow  stiftete,  deren  erster  „Direktor“  Döcderlein  wurde.  Trotz
aller  Mühen  und  Aufwendungen,  trotz  mancher  hervorragenden  Lehrkräfte  wollte  doch  die
neue  Hochschule  nicht  in  Flor  kommen,  und  die  alte  führte  mit  einer  Handvoll  Professoren
und  Studenten  erst  recht  ein  Schattendasein.

Am  24.  April  1785  wurde  auch  Herzog  Friedrich  zu  seinen  Vorgängern  versammelt.
Nachfolger  wurde  sein  Nefle  Friedrich  Franz  I.,  der  es  sich  ganz  besonders  angelegen
scin  ließ,  die  seit  einem  Menschenalter  Stadt  und  Land  zerrüttenden  Streitigkeiten  zu
friedlichem  Abschluß  zu  bringen,  und  bei  beiderseitigem  guten  Willen  kam  endlich  am
13.  Mai  1788  der  „Grundgesetzliche  neue  Erb-Vertrag“  mit  der  Stadt  Rostock  zu  stande.
Auf  Grund  dieses  Vertrages  wurde  die  Universität  Butzow  mit  allem  Zubehör,  der
Bibliothek,  den  Sammlungen  und  sonstigen  Verleihungen  nach  Rostock  verlert  mit  der
Zusicherung,  daß  sie  die  einzige  im  Lande  sein,  fir  ewige  Zeiten  in  Rostock  bleiben  und
keine  Neugründung,  sondern  die  am  13.  Februar  1419  gestiftete,  am  18.  August  1560
vom  Kaiser  bestätigte,  auf  den  christlichen  Symbolen  und  der  Augsburgischen  Konfession
beruhende  alte  Rostockische  Akademie  bleiben  solle.  Patrone  der  Universität  sind  der
Landesherr  und  der  Rat  der  Stadt  Rostock;  ihnen  liegt  die  Verpflichtung  ob,  die  l.chr-Das

  Unterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  1.  38