XXII.  Sonstige  öffentliche  akademische  Anstalten.

a)  Die  katholisch-theologischen  Lyzeen.

I.  Das  Königliche  Lyzeun  Hosianum  zu  Braunsberg

ist  als  eine  Fortsetzung  der  mit  dem  ehemaligen  Jesuitenkollegium
dortselbst  verbundenen  Klassen  der  Philosophie  und  Theologie  anzuschen.


Im  Jahre  1565  wurde  durch  den  ermländischen  Bischof  Kardinal
Stanislaus  Hosius  zu  Braunsberg  cin  Jesuitenkollegium  gegründet  und
mit  fünf  Klassen  bis  zur  Rhetorik  eröffnet.  Drei  Jahre  später,  durch
Urkunde  vom  6.  November  1568,  wurden  die  zwei  Klassen  der  Philosophie
  und  Theologie,  die  sog.  studia  superiora,  hinzugefügt  und  dadurch
  die  ganze  Stiftung  abgeschlossen  und  vollendet.  Für  die  zahlreich
  aus  Polen,  Lithauen,  Masuren,  ja  aus  dem  protestantischen  Altpreutsen
  herbeiströmenden  Zöglinge,  welche  in  der  Stadt  cin  Unterkonmmen
  nicht  finden  konnten,  wurde  im  Kollegium  ein  Konvikt  errichtet.
  Dancben  bestand  seit  1567  ein  den  Bestimmungen  des  Trienter
Konzils  angepaßtes  Priesterseminar,  seit  1583  auch  cin  von  Gregor  XI.
gegründctes  Alumnat  zur  Heranbildung  von  Priestern  für  die  nordische
Mission.  Alle  diese  Anstalten  standen  unter  Leitung  der  Jesuiten;
die  Zöglinge  wurden  teils  gesondert  für  ihren  späteren  Beruf  vorbereitet,
  teils  besuchten  sic,  insbesondere  die  befähigteren,  die  philosophisch-theologischen
  Klassen  des  Kollegiums.  Gerade  mit  Rücksicht
auf  die  studia  superiora  wurde  das  Kollegium  auch  vielfach  als  Academia
  Hostana  oder  schlechthin  als  „hohe  Schule“  bezeichnet.

Alle  die  genannten  Anstalten  mußten  mit  der  Aufhebung  der
Gesellschaft  Jesu  im  Jahre  1773  und  der  Publikation  des  päpstlichen
Breve  in  Braunsberg  (1780)  ihr  Ende  erreichen,  wenn  auch  nach
Gründung  des  sog.  königlichen  Schuleninstituts  für  Westpreußen  und
Ermland  (5.  März  1781)  das  Kollegium  als  sog.  akademisches  Gym-