Die  Kaiser  Wilhelms-Akademie  für  das  militarärztliche  Bildungswesen.  (17

anatomische,  5.  die  kriegschirurgische,  6.  die  Instrumenten-  und  Verbandmittel-Sammlung
  und  7.  die  Zusammenstellung  ärztlicher  Geräte,
Modelle  usw.  In  den  Sammlungen  2—7  hören  sie  regelmäßig  im
Semester  gehaltene  Vorträge  der  Sammlungsvorstände  (Sanitätsofhziere
der  Akademie).  Im  6.  und  7.  Semester  erhalten  sie  französischen
und  englischen  Sprachunterricht  durch  je  einen  Lector  der  Universität,
im  7.  und  8.  hören  sie  Vorlesungen  über  Kriesgschirurgie,  im  B.  außerdem
  cine  Vorlesung  über  Militärgesundheitspflege,  ım  9.  Semester  endlich
erhalten  sie  Vorträge  zur  Einführung  in  das  Mihtär-Sanitätswesen.

Die  Anstalt  ist  für  die  Aufmahme  von  318  Studierenden  eingerichtet;
  an  der  Aufnahme  sind  alle  deutschen  Staaten  außer  Bayern
beteiligt.  Zu  den  Aufnahmebedingungen  gehört,  daß  das  Lebensalter
des  Betreffenden  nicht  über  21  Jahre  beträgt.

Die  Studierenden  erhalten  vom  Staate  als  Beihilfe  zur  Bestreitung
des  l.ebensunterhaltes  eine  monatliche  Zulage  von  WW  M.  und  freie
Wohnung  in  dem  Anstaltsgebäude  nebst  Zubehör,  Heizung  und  Frleuchtung,
  bezw.  —  und  zwar  zur  Zeit  117  Studierende  —  an  Stelle
der  freien  Wohnung  usw.  noch  eine  Wohnungrsgeldentschädigung  von
20  M.  im  Sommer,  30  M.  im  Winter.

Die  Aufnahmebestimmungen  vom  Jahre  1901  betonen  ausdrücklich,
  daß  die  noch  vielfach  verbreitete  Ansicht,  die  Kaiser  Wilhelms-Akademie
  sei  besonders  dazu  geeignet,  den  Söhnen  nicht  hinlänglich
bemittelter  Eltern  das  Studium  der  Medizin  zu  ermöglichen,  durchaus
irrig  und  daß  bei  der  Auswahl  unter  den  Angemeldeten  allein  die
Notwendigkeit  maßgebend  ist,  für  den  Heeres-Sanitätsdienst  die  am
besten  greeigneten  Kräfte  zu  gewinnen.*)  Freistellen  sind  in  der
Anstalt  nicht  vorhanden.

Im  Herbst  I%1  erfolgte  die  erste  Aufnahme  seit  Einführung  der
neuen  Prüfungsordnung  vom  28.  Mai  1901.  Von  diesem  Zeitpunkt
an  gerechnet  haben  bisher  Aufmahme  in  die  Akademie  gefunden  aus
den  Gyninasien  2,86  %/,,  aus  den  Realgymnasten  7,14%,  aus  den
Öberrealschulen  und  dem  Kadettenkorps  keine  der  Studierenden.
Was  die  neuerdings  von  den  Medizinern  geforderte  praktische  Ausbildung
  nach  beendetem  Studium  betrifft,  so  bestimmt  die  Prüfungsordnung
  vom  28.  Mai  I%1,  daß  „für  die  aus  der  Kaiser  Wilhelnis-*}

  Wenigstens  anmerkungsweise  sei  erwähnt,  daß  solchen  Medizinern,  die  sich,
ohne  die  „Pepiniere“  besucht  zu  haben,  auf  eine  Reihe  von  Jahren  der  Armee  als
Milwärarzie  zur  Verfügung  stellen,  ein  Teil  ihrer  Studienkosten  nachträglich  von  der
Ileeresverwaltung  vergütet  wird;  der  dafür  vorhandene  Fonds  ist  neuerdings  von  36  000
auf  84  000  M.  erhöht  worden.