Die  wissenschäftlichen  Anstalten  und  das  Vorlesungswesen  in  Hamburg.  623

Samuel  Reimarus,  Johann  Christoph  und  Johann  Christian  Wolf,  Johann
  Georg  Büsch,  Johannes  Gurlitt  und  in  späterer  Zeit  C.  F.  Wurm,
L.  K.  Acgidi  und  Il.  C.  Reichenbach  befanden,  ging  weit  über  die
Grenzen  Hamburgs  hinaus.

Mit  den  veränderten  Verhältnissen  der  neueren  Zeit  nahm  indessen
  der  Besuch  der  Anstalt  nıchr  und  mehr  ab,  und  die  Professoren
des  Gymnasiums  suchten  und  fanden  neben  der  ihnen  durch  das  Gesetz
  vorgeschrieberen  Ausbildung  der  Gymnastisten  einen  neuen
Wirkungskreis  in  der  Veranstaltung  öffentlicher  Vorlesungen,
welche  dazu  bestimmt  waren,  in  weiteren  Kreisen  gemeinnützige
Kenntnisse  zu  verbreiten  und  die  Ergebnisse  streng  wissenschaftlicher
Forschung  auch  dem  großen  Publikum  zugänglich  zu  machen.

Der  erste  Schritt  hierzu  wurde  getan,  indenı  zu  den  eigentlichen,
für  Gymnasiasten  bestimmten  Vorlesungen  auch  solche  Hörer  zugelassen
  wurden,  welche  dem  Verbande  des  Akadenischen  Gymnasiums
nicht  angehörten.  Dann  aber  folgten  auch  Vorlesungen,  welche  den
ausgesprochenen  Zweck  hatten,  nur  den  Interessen  des  nach  Fortbildung
  verlangenden  größeren  Publikums  zu  dienen.  Als  der  Begründer
dieser  Art  von  Vorlesungen  wird  in  dem  Programm  des  Akademischen
Gymnasiums  wiederholt  Johann  Georg  Büsch  genannt,  welcher  von
179--1800  die  Professur  der  Mathematik  an  der  Anstalt  innchatte.

Die  Bemühungen  Büsch's,  dem  Akademischen  Gymnasium  eine
neue  Sphäre  des  Lebens  durch  Verbreitung  reicherer  Kenntnisse  auch
unter  der  Klasse  der  Nichtstudierenden  zu  erobern,  zogen  gleiche
Veranstaltungen  seiner  Kollegen  am  Akademischen  Gymnasium  nach
sich,  und  in  den  Programmen  desselben  wird  dieser  neuen  Art  der
Tätigkeit  allmählich  cin  größeres  Feld  von  den  Professoren  cingeräunit.
  Der  Erfolg  dieser  nach  obigen  Alitteilungen  rein  faktisch  ins
l.cben  getretenen  Vorlesungen  war  cin  so  großer,  daß  sich  auch
später  die  Gesetzgebung  zur  formellen  Sanktionierung  derselben
veranlaßt  sah:  Das  revidierte  Gesetz  für  das  Akademische  Gymnasium
vom  21.  Juni  1837  machte  der  Anstalt  neben  der  bisher  schon  von
ihr  erfüllten  Aufgabe  der  Vorbereitung  der  Gymnasiasten  für  die  Universität
  ausdrücklich  auch  „die  Verbreitung  wissenschaftlicher,  sowohl
cine  allgemeine  Bildung  befördernder,  als  in  das  praktische  l.cben
eingreifender  Kenntnisse  im  allgemeinen“  zur  Pflicht  ($  1).  Die  „auch
für  Nicht-Gymnasiasten  bestimmten‘  Vorlesungen  sollen  von  den  Professoren
  unentgeltlich  gehalten  werden.  Jeder  der  Professoren  hat
jährlich  mindestens  über  einen  Gegenstand  dergleichen  Vortesungen
zu  halten.