|  Sonstige  öflentliche  akademische  Anstulien.

So  wurden  aus  dem  Gebiete  der  Geschichte,  Kunstgeschichte,
Philosophie,  Naturwissenschaften  usw.  bis  zur  Auflösung  des  Akademischen
  Gymnasiums  im  Jahre  1883  die  verschiedensten  öffentlichen
Vorlesungen  gehalten,  und  zwar  nicht  nur  von  den  Professuren  des
Akademischen  Gymnasiums,  sondern  auch  von  anderen  Gelehrten,
von  denen  einige  sogar  ständig  mit  dem  Halten  öffentlicher  Vorlesungen
  beauftragt  wurden.

Während  aber  die  öffentliche  Voorlesungstätigkeit  des  Akademischen
  Gymnasiums  in  der  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  sich  in  der  erfreulichsten
  Weise  entfaltet  hatte,  zeigte  sich  um  dieselbe  Zeit  mehr
und  mehr  an  der  immer  geringer  werdenden  Zahl  der  Gymnasiasten,
daß  sich  die  Anstalt  als  Mittelstufe  zwischen  Gymnasium  und
Universität  überlebt  hätte.  In  dieser  Erkenntnis  wurden  auch  die
vakant  werdenden  Professuren  nicht  wieder  besetzt,  eine  Mafsnahme,
welche  mit  den  Beginn  der  achtziger  Jahre  allerdings  auch  cine  schr
erhebliche  Abnahme  der  öffentlichen  Vorlesungstätigkeit  zur  Folge
hatte.  Im  Jahre  1882  befand  sich  nur  noch  der  Professor  der  Botanik
in  Funktion.  Nach  langen  Verhandlungen  über  die  schwierige  Frage,
ob.etwa  eine  „Wissenschaftliche  Akademie“  oder  ein  anderes  höheres
Bildungsinstitut  an  die  Stelle  der  in  ihrer  bisherigen  Form  nicht  mehr
aufrecht  zu  erhaltenden  Anstalt  gesetzt  werden  könnte,  wurde  endlich
im  Jahre  1883  die  Aufhebung  des  Akademischen  Gymnasiums  beschlossen.


In  der  nun  folgenden  zweiten  Periode  geht  die  Führung  auf  die
wissenschaftlichen  Anstalten  Hamburgs  über.

Zu  diesen  Anstalten  gehörten  anfangs  die  Stadtbibliothek,  der
Botanische  Garten,  die  Sternwarte,  das  Chemische  Staats-Laboratorium,
das  Physikalische  Kabinett  des  akademischen  Gymnasiums  und  das
Naturhistorische  Museum.  Später  traten  als  selbständig  organisierte
Institute  noch  das  Museum  für  Kunst  und  Gewerbe,  die  Sammlung
Hamburgischer  Altertümer,  das  aus  dem  Physikalischen  Kalinett
hervorgegangene  Physikalische  Staats-Laboratorium  sowie  das  Museum
für  Völkerkunde  und  das  Botanische  Museum  und  Laboratorium  für
Warenkunde  hinzu.  Für  diese,  der  Oberschulbehörde,  Sektion
für  die  wissenschäftlichen  Anstalten,  unterstehenden  Institute
traf  das  Gesetz  vom  21.  Mai  1883  unter  anderem  folgende  Bestinmungen,
  auf  denen  das  Vorlesungswesen  Hamburgs  in  seiner
heutigen  Gestalt  beruht.

„Sämtliche  Direktoren  {der  wissenschaftlichen  Anstalten:  sind