Die  Cölner  Akademie  für  prakt.  Medizin.  —  Die  Akademien  der  Wissenschaft.  (531

g)  Die  Cölner  Akademie  für  praktische  Medizin.

Auf  Grund  einer  durch  Allerhöchsten  Erlaß  vom  13.  Januar
I  erteilten  Krmächtigung  hat  der  Minister  der  geistlichen,  Unterrichts-
  und  Medizinalangelegenheiten  genehmigt,  daß  in  Cöln  in  Verbindung
  mit  den  städtischen  Krankenanstalten  eine  Akademie  für
praktische  Medizin  errichtet  werde.  Über  den  Zweck  dieser  Anstalt
siehe  den  Artikel  über  die  medizinische  Fakultät,  Seite  151.  Der
l.chrkörper  besteht  aus  ordentlichen  und  außerordentlichen  Mitgliedern.
  Die  Zahl  der  ersteren  soll  mindestens  8  und  nicht  mehr  als  1?
betragen.  Sie  bilden  den  akademischen  Rat.  Ordentliche  Mitglieder
können  nur  Professoren  der  Universität  Bonn,  die  Kliniken  leiten,  und
solche  Ärzte  werden,  die  bei  den  der  Akademie  zugewiesenen  Anstalten
eine  leitende  Stellung  einnehmen.  Sie  werden  durch  den  Oberbürgermeister
  nach  Anhörung  der  Stadtverordneten-Versammilung  und  gutachtlicher
  Befragung  des  akademischen  Rats  ernannt  und  bedürfen
der  Bestätigung  durch  den  König.  Die  außcrordentlichen  I.chrer
heißen  Dozenten  und  erhalten  ihren  Lehrauftrag  von  dem  Kuratorıum
  der  Anstalt  auf  Vorschlag  des  akademischen  Rats  und  vorbehaltlich
  der  Bestätigung  durch  den  Minister.  Hervorragende  praktische
  Ärzte  können  ehrenhalber  zu  Mitgliedern  «les  Rates  ernannt
werden  und  haben  dann  beratende  Stimme.  Das  die  Verwaltung
der  Anstalt  führende  Kuratorium  besteht  aus  sieben  Mitgliedern.

Über  die  in  Düsseldorf  zu  errichtende  Akademie  für  praktische
Medizin  verl.  S.  151.

Die  Akademien  der  Wissenschaft

sind  weder  Unterrichts-  noch  Forschungsanstalten,  haben  aber  die
Aufgabe,  wissenschaftliche  Forschungen  anzuregen  und  materiell  zu
unterstützen,  wissenschaftliche  Unternehmungen,  die  über  die  Kräfte
eines  einzelnen  hinausgehen,  zu  organisieren  und  zu  fördern,  ferner
auch  WVeröffentlichungen  zu  veranstalten,  die  ihrer  großen  Kosten
oder  ihres  geringen  Absatzes  wegen  von  privaten  Verlegern  nicht
auf  eigene  Rechnung  übernommen  werden  würden.  Zahlreiche  gelehrte
  Gesellschaften  verfolgen  ebenfalls  mehr  oder  weniger  diese
Zwecke.  Als  Akademien  werden  hier  aber  nur  diejenigen  betrachtet,
die  als  staatliche  Institutionen  anzusehen  sind  und  vom  Staate  unterhalten
  werden  und  zugleich  auch  mit  einer  Universität  in  einer
näheren  Beziehung  stehen,  wenigstens  dadurch,  daß  sie  sich  amı  Sitz
einer  solchen  befinden  und  daß  die  meisten  ihrer  ordentlichen  Mit-