XXIII.  Private  Anstalten  und  Stiftungen  für  höhere
Bildung.

Die  Universitäten  und  sonstigen  Hochschulen  geben  bestimmten
HKlementen  der  bürgerlichen  Gesellschaft,  die  für  berufliche  Zwecke
eine  genügrende  Vorbildung  nachweislich  besitzen  und  durchschnittlich
im  Jugendlichen  Alter  stehen,  die  Möglichkeit  einer  vielseitigen  wissenschaftlichen
  Ausbildung.  Es  machen  sich  jedoch  auch  individuelle
Bildungsbestrebungen  geltend,  die  von  Staat  und  Gemeinde  bisher
nicht  direkt  befriedigt  werden,  deren  Förderung  jedoch  im  allgemeinen
Interesse  geboten  erscheint.  Für  diese  Zwecke  werden  durch  Privatinitiative
  Bildungsstätten  geschaffen,  die  einen  mehr  oder  weniger
hochschulartigen  Charakter  haben.  Sic  wollen  teils  Personen  von
höherer  Bildung  Gelegenheit  geben,  ihre  Kenntnisse  zu  erweitern  und
mit  den  Fortschritten  der  Wissenschaft  im  Zusammenhang  zu  bleiben,
teils  aber  auch  weiteren  Kreisen  des  Volks  ohne  Zwang  eines  Befähigungsnachweises
  die  Möglichkeit  einer  wissenschaftlichen  Schulung
in  allgemeiner  oder  Sonderbeziehung  grewähren.  Im  folgenden  sind
einige  Mitteilungen  über  die  wichtigsten  Veranstaltungen  dieser  Art
zusammengestellt.

1.  Berlin.
a)  Vereinigung  für  staatswissenschaftliche  Fortbildung.

Die  Vereinigung  für  staatswissenschaftliche  Fortbildung  verdankt
ihre  Entstehung  und  Begründung  in  erster  Linie  den  Bestrebungen
für  eine  bessere  Vorbildung  der  höheren  Verwaltungsbeamten  in
Preußen.  Wie  bereits  an  anderer  Stelle  erwähnt,  haben  die  höheren
Verwaltungsbeamten  oft  eine  hinreichende  staatswissenschaftliche  Ausbildung
  vermissen  lassen.  Hierüber  haben  scit  Jahrzehnten  bedeutende
und  leitende  Männer  der  Praxis  wie  hervorragende  Uhniversitäts-