Berlin.  635

drücklich  besonders  darauf  hingewiesen  worden,  daß  die  jungen
Juristen  den  Fragen  der  Sozialpolitik  oft  weder  genügendes  \Verständnis
  noch  auch  überhaupt  ausreichendes  Interesse  entgegenbringen.
  Die  Staatswissenschaften  sind  aber  so  eng  mit  der  modernen
Rechtspflege  verknüpft:  eine  stets  sich  mehrende  Zahl  von  Gesetzen
verfolgt  mittelbar  oder  unmittelbar  volkswirtschaftliche  oder  sozialpolitische
  Ziele,  dem  Richterspruch  unterliegen  so  häufig  wirtschaftliche,
  staats-  und  etatsrechtliche  Fragen,  daß  dem  Richter  wie  dem
Staatsanwalt  die  durch  die  Staatswissenschaft  vermittelte  Kenntnis
unentbehrlich  ist.

Es  ist  weiter  wiederholt  darüber  Beschwerde  geführt  worden,
dat  die  ins  Ausland  gesandten  Beamten,  insbesondere  die  Konsuln,
nicht  genügendes  Verständnis  gegenüber  dem  Wirtschaftsleben  und
seinen  Bedürfnissen  und  Wünschen  im  In-  und  im  Ausland  zeigen,
und  auch  den  Beamten  selbst  erschien  eine  Weiterbildung  nach  dieser
Richtung  auf  staatswissenschaftlicher  Grundlage  dringend  erwünscht.

I.ndlich  haben  sowohl  die  von  der  Universität  Göttingen  im
Wintersemester  I],  wie  die  seit  einer  Reihe  von  Jahren  in  verschiedenen
  Städten  Deutschlands  ins  Leben‘  gerufenen  Fortbildungskurse
  den  Beweis  erbracht,  dafs  in  weiten  Kreisen,  besonders  auch  bei  den
zahlreichen  meist  juristisch  vorgebildeten  Beamten  der  Kommunen
und  Privatunternchmungen  und  bei  vielen  im  öffentlichen  Leben
stehenden  und  wirkenden  Personen  ein  Bedürfnis  nach  staatswissenschaftlicher
  Fortbildung  besteht.  Auf  Grund  dieser  Tatsachen  und
Erwägungen  haben  sich  aus  eigener  freier  Entschließung  in  hervorragenden
  und  teilweise  leitenden  Stellungen,  namentlich  in  den
preußischen  Ministerien,  tätige  Männer,  welche  in  der  Praxis  auch
den  rein  wissenschaftlichen  Bestrebungen  nicht  untfremdet  worden
sind,  mit  einigen  Universitätsichrern  zusammengetan  und  am
17.  Februar  1902  die  Vereinigung  für  staatswissenschaftliche  Fortbildung
in  Berlin  begründet.

Der  Herr  Reichskanzler  und  Ministerpräsident  Dr.  Graf  von  Bülow
übernahm  das  Ehrenpräsidium  der  Vereinigung,  der  Herr  Minister  der
geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinalangelegenheiten  Dr.  Studt  nahm  die
Wahl  als  Ehrenmitglied  an.  Die  Geschäftsführung  erfolgt  durch  drei
Mitglieder  der  Vereinigung:  zwei  Herren  aus  der  Unterrichtsverwaltung
im  preußischen  Kultusministerium  und  einen  Universitätsichrer.  Im
Kultusninisteriunı  befindet  sich  auch  die  Geschäftsstelle  der  Vereinigung.
  Die  Vereinigung  für  staatswissenschaftliche  Fortbildung
verfolgt  den  Zweck,  „gereiften  Personen,  welche  im  Besitz  der  er-