Dresden.  651

des  Geschäftsführers  ist  der  Inhaber  des  I.chramts  für  Staats-  und
Rechtslehre,  zweiter  der  Inhaber  des  L.chramts  für  Volkswirtschaft
und  Statistik.  Die  Anstalt  hat  juristische  Persönlichkeit  und  steht
unter  der  Oberaufsicht  des  Ministeriums  des  Kultus  und  öffentlichen
Unterrichts,  das  auch  die  Aufbewahrung  des  Vermögens  der  Stiftung
in  Händen  hat  und  die  Schlußprüfung  der  Jahresrechnungen  vornimmt.


Populärwissenschaftliche  Vorlesungen  werden  in  allen  größeren
und  vielen  mittleren  Städten  gehalten.  Die  zu  diesen  Zweck  bestehenden
  Einrichtungen  können  jedoch  nicht  als  ständige  Unterrichtsanstalten
  betrachtet  werden  und  werden  daher  hier  nicht  weiter  berücksichtigt.
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