Die  Schulverwaltung.  13

em.  In  Frankreich  geht  die  Zentralisation,  in  England  die  Dezentralisation
  weiter  als  bei  uns.

Das  System,  welches  Napoleon  1.  unter  dem  Namen  der
Universite  de  France  geschaffen,  besteht  auch  in  der  Gegenwart
in  seinen  Grundlinien  noch  fort.  Die  Universit&amp;  de  France  umfatst
das  gesamte  Öffentliche  Bildungswesen,  organisiert  nach  militärischen
Muster.

An  der  Spitze  der  Unterrichtsverwaltung  steht  der  Unterrichtsminister
  mit  gebietender  Macht.  Die  L.eiter,  Lehrer  und
Beamten  aller  staatlichen  und  städtischen  Sekundärschulen,  der  l.ycces
und  der  Colleges,  werden  von  ihm  ernannt.  Seinen  Beirat  bildet  das
Conseil  supcrieur  de  linstruction  publique.  Die  öffentlichen
Sekundärschulen  entsenden  in  das  Conseil  von  ihnen  gewählte  Vertreter,
  die  der  privaten  werden  vom  Minister  ernannt.  Das  Conseil
ist  zu  hören  bei  Änderungen  in  der  allgemeinen  l.chrverfassung  und
wirkt  bei  der  Aufsichtsführung  über  die  Privatschulen  und  bei  disziplinargerichtlichen
  Entscheidungen  mit.

Aus  dem  Conseil  scheidet  sich  ein  engerer  Rat  aus,  bestehend
aus  dem  Direktor  des  Sckundärschulwesens,  den  Generalinspektoren,
dem  Vizercktor  der  Akademie  von  Paris  und  dem  Dircktor  der  Ecolc
normale.  Er  bereitet  die  Verfügungen  des  Ministers  in  den  Personalangrelegenheiten
  vor.

Der  Direktor  des  Sckundärschulwesens  ist  nach  dem  Minister
der  oberste  leitende  Bcamte  in  diesen  Bereich,  niehrere  Räte  stehen
ihm  zur  Seite.  Die  Gencralinspektoren  haben  als  Ministerialkommissare
die  Besichtigungen  der  Schulen  vorzunehmen.

Neben  der  Zentralinstanz  und  ihren  Organen  haben  die  Mittelbehörden
  keine  selbständige  Bedeutung  und  erheben  sich  nicht  viel
über  Durchgangsstellen  für  den  Geschäftsverkehr.  Es  sind  dies  die
Rektoren,  Inspektoren  und  Beiräte  der  16  Akademieen,  in  die  die
Universite  de  France  eingeteilt  ist.

Die  Leiter  der  Lycces,  die  Proviseurs,  und  die  der  Collöges,
die  Principaux,  müssen  die  Befähigung  zum  höheren  Lehramt  besitzen,
  gehören  aber  nicht  zum  Lehrkörper,  sondern  haben  als  dessen
Vorgesetzte  nur  die  Verwaltung  der  inneren  und  äußeren  Angelegenheiten
  der  Anstalt  zu  führen.

Dem  Proviseur  ist  im  Censeur  ein  cbenfalls  wissenschaftlich
vraduierter  ständiger  Stellvertreter  und  Gehilfe  beigegeben.  Dieser
Posten  ist  erforderlich,  da  sämtliche  Lycees  Internate  sind.

Verglichen  mit  Frankreich  ist  die  Dezentralisation  in  der  Ver-