Die  Lehrerschaft  der  höheren  Schulen.  19

Volksschullehrer  unterziehen,  die  mindestens  zwei  Jahre  den  Studien
der  Pädagogik  an  der  Universität  Leipzig  obgelegen  haben.

Die  Prüfungsordnung  für  das  höhere  l.ehramt  in  Württemberg
  stammt  wie  die  preußische  aus  dem  Jahre  1898.

In  Württemberg  gibt  es  jetzt  eine  Prüfungskommission  für
das  humanistische  und  eine  für  das  realistische  L.chramt,  die  beide
ihren  Sitz  in  Stuttgart  haben.  Außerdem  ist  nur  noch  eine  besondere
Kommission  zur  Abhaltung  des  Kollaboraturexamens  verblieben.

Die  Mitglieder  der  Prüfungskommissionen  setzen  sich  aus  Hlochschullehrern
  und  Schulmännern  zusammen,  den  Vorsitz  führt  ein
Mitglied  der  Ministerial-Abteilung  für  Gelehrten-  und  Realschulen.

Von  den  Bewerbern  um  das  humanistische  und  um  das  realistische
  Lehramt  sind  zwei  Dienstprüfungen  zu  bestehen,  zwischen
denen  das  Probejahr  liegt.

Die  Zulassung  zur  Prüfung  für  das  humanistische  Lehramt  ist
vom  Besitz  des  Reifezeugnisses  eines  deutschen  Gymnasiums,  die  für
das  realistische  von  eben  diesem  oder  dem  eines  deutschen  Realsymnasiums
  oder  einer  zehnklassigen  württembergischen  Realanstalt
abhängig,  doch  müssen  Kandidaten  der  sprachlich  -  geschichtlichen
Richtungr  letzteres  durch  eine  Nachprüfung  im  Latein  an  einem  Gymnasıum
  oder  Realgymnasium  ergänzen.  Das  Hochschulstudium,  das
der  ersten  Dienstprüfung  voranzugehen  hat,  ist  cin  mindestens  vierjähriges,
  wovon  zwei  Halbjahre  dem  Besuch  Tübingens  gewidmet
werden  müssen.  Ilumanisten  studieren  nur  auf  einer  Universität,
Realisten  der  sprachlich-geschichtlichen  Richtung  wenigstens  vier
Hialbjahre,  im  übrigen  steht  den  Realisten  jede  deutsche  technische
Hochschule  zur  Wahl.  Neuphilologen  kann  ein  Studienaufenthalt  in
ländern  ihrer  Sprachgebicte  bis  zu  zwei  Halbjahren  auf  das  Hochschulstudiun?
  angerechnet  werden.

Die  humanistischen  Kandidaten  müssen  über  ihre  Teilnahme  an
einem  philologischen,  die  realistischen  an  einem  neusprachlichen
oder  einem  mathematisch-naturwissenschaftlichen  Seminar  eine  von
dessen  l.eiter  ausgestellte  Bescheinigung  beibringen.

Mindestens  sechs  Halbjahre  der  Studienzeit  sind  auf  Vorlesungen
und  Übungren  aus  den  späteren  Prüfungsfächern  zu  verwenden.  Hierunter
  müssen  für  alle  Humanisten  Vorlesungen  über  Geschichte,
deutsche  J.iteratur,  Erdkunde,  Pädagogik,  für  alle  Realisten  zwei
srößere  Vorlesungen  über  Philosophie  und  eine  über  Pädagogik  sich
beinden.