20  Grundzüge  der  Verfassung  des  höheren  Schulwesens  in  Deutschland.

Erste  Prüfung  für  das  humanistische  L.chramt:

Von  allen  Kandidaten  ist  eine  lateinisch  geschriebene  Abhandlung
  aus  dem  Gebiet  der  klassischen  Altertumswissenschaft  einzureichen,
deren  Thema  frei  gewählt  werden  darf,  aber  der  Bestätigung  unterliegt.
  An  Stelle  der  Abhandlung  kann  eine  Druckschrift  vorgelegt
werden.  Unerläßliche  Prüfungsfächer  für  alle  sind  L.ateinisch  und
‘Griechisch.  Hierzu  tritt  als  drittes  Ilauptfach  nach  Wahl  Deutsch,
Geschichte,  Französisch,  Hebräisch.  In  allen  Fächern  wird  schriftlich
und  mündlich  geprüft.

Zweite  Dienstprüfung  für  das  humanistische  l.chramt:

Sie  umfaßt  in  ihrem  mündlichen  Teil  Philosophie  und  Pädagogik
und  besteht  außerdem  in  einem  deutschen  Aufsatz  und  in  zwei  Lehrproben.
  Philosophie  kann  schon  mit  der  ersten  Dienstprüfung  verbunden
  werden.  In  der  Pädagogik  wird  nähere  Bekanntschaft  mit
einigen  ihrer  Hauptvertreter  aus  älterer  und  neuerer  Zeit  und  aufserdem
  mit  der  Methodik  der  I.chrfächer  des  Kandidaten  erfordert.
Auch  die  Aufgabe  für  den  deutschen  Aufsatz  wird  diesen  I.chrfächern
  entnommen.  Von  den  beiden  J.chrproben  muß  die  eine  dem
Gebiet  der  klassischen  Philologie  angehören.

In  Verbindung  mit  der  zweiten  Dienstprüfung  oder  auch  später
kann  der  Kandidat  seine  Befähigung  durch  eine  Prüfung  in  einem
anderen  der  zu  dritt  aufgeführten  Hauptfächer,  im  Französischen  auch
in  eingeschränkter  Weise,  sowie  nach  Wahl  in  der  Mathematik,  der
Physik,  der  Geographie,  dem  Englischen  erweitern.

Erste  Dienstprüfung  für  das  realistische  Lehramt:

Die  wissenschaftliche  Abhandlung  ist  aus  dem  Gebiete  des
Deutschen,  Französischen,  Englischen,  der  Mathematik,  der  Naturwissenschaft
  zu  wählen.  Unerläßliche  Prüfungsfächer  der  sprachlichgeschichtlichen
  Richtung  sind  Deutsch,  Französisch  und  Englisch.  Als
viertes  Hauptfach  steht  zur  Wahl  Geschichte  oder  Geographie.  Das
nichtgewählte  dieser  beiden  Fächer  gilt  jedesmal  als  Nebenfach,  in
dem  nur  mündlich  geprüft  wird.  Im  übrigen  findet  überall  schriftliche
und  mündliche  Prüfung  statt.  Innerhalb  der  mathematisch-naturwissenschäftlichen
  Richtung  stehen  für  die  Prüfung  zwei  Abteilungen
nebeneinander,  deren  cine  Mathematik  und  Physik  mit  Chemie  als
Nebenfach,  und  deren  andere  Chemie  und  beschreibende  Naturwissenschaften
  mit  Mathematik  und  Physik  als  Nebenfächern  umfaßt.  Es
wird  der  Regel  nach  in  allen  Fächern  schriftlich  und  mündlich  gregeprüft,
  doch  kann  von  letzteren  in  einzelnen  Fällen  bei  guten  schriftlichen
  Leistungen  abgeschen  werden.