Die  L.ehrerschaft  der  höheren  Schulen.  |

lateinischen  und  Griechischen.  I.  Abschnitt:  Eine  Abhandlung
über  ein  selbstgewähltes  oder  auf  Wunsch  auch  gestelltes  Thema  aus
den  Gebiete  der  alten  Philologie,  diese  in  lateinischer  Sprache,  oder
aus  dem  des  Deutschen  oder  der  Geschichte,  wobei  cine  vom
Kandidaten  verfaßte  Druckschrift  als  Ersatz  anerkannt  werden  kann.
Fin  Kolloquium  über  die  zugelassene  Abhandlung  und  cine  mündliche
Prüfung  in  der  Pädagogik  sowie  in  jenen  drei  Lehrfächern,  wobei
iedoch  die  alte  Geschichte  mit  den  alten  Sprachen  zusammengcehört.

Auf  die  Prüfung  der  Neuphilologen,  die  für  Französisch  und  für
Englisch  abzulegen  ist,  finden  die  Bestimmungen  über  die  vorgedachte
Fächergruppe  sinngemäße  Anwendung.

Die  Prüfung  für  Mathematik  und  Physik  bewegt  sich,  vom
deutschen  Aufsatz  und  von  Fragen  aus  der  Pädagogik  abgesehen,
nur  im  Kreise  dieser  Leehrfächer,  fordert  im  übrigen  aber  dieselben
Arten  der  Ausweise  wie  in  den  sprachlich-geschichtlichen  l.chrgegenständen.


Bei  der  Prüfung  in  den  beschreibenden  Näturwissenschaften  fällt
die  wissenschaftliche  Abhandlung  fort.

Die  Kandidaten  der  neuphilologischen  und  der  mathematischnaturwissenschaftlichen
  Richtung  haben  sich  überdies  ciner  didaktischen
mit  I.chrproben  verbundenen  Prüfung  zu  unterziehen.

Das  Gesamtergebnis  je  cines  Abschnittes  der  Prüfung  wird  mit
den  Noten  I,  IL,  III  bezeichnet,  cine  Zusammenrechnung  der  Noten
entscheidet  über  die  Zuerkennung  der  L.cehrbefähigung  für  die
verschiedenen  Schulgattungen  und  Klassenstufen.

Zwischen  Preußen,  Sachsen,  Mecklenburg-Schwerin,  Sachsen-Weimar,
  den  sächsischen  Ilerzogtümern,  Braunschweig,  Elsaß-T.othrinpen
  bestcht  ein  Abkonnıen  wegen  gegenscitiger  Anerkennung
der  Prüfungszeugnisse  für  das  höhere  Lehramt.

1.

Bis  18%  lag  in  Preußen  zwischen  der  Prüfung  für  das  höhere
Lehramt  und  der  Anstellungsfähigkeit  nur  das  Probejahr.  Scitden
gcht  ihm  das  Seminarjahr  vorauf.  Es  wurde  Vorsorge  getroffen,
so  viele  Seminare  an  höheren  Schulen  von  neunjähriger  Kursusdauer
zu  errichten,  als  für  die  vorhandene  Anzahl  von  Kandidaten  erforderlich
waren,  wobei  zwischen  3  und  7  auf  je  ein  Seminar  kommen.

Die  Einrichtung  der  Seminare  knüpfte  an  ältere  Überlieferungen
an.  Das  älteste  Gymnasialseminar  in  Preußen  für  geprüfte  Kandidaten