24  Grundzüge  der  Verfassung  des  höheren  Schulwesens  in  Deutschland.

war  das  aus  der  fridericianischen  Zeit  stammende,  von  Friedrich  Gedike,
dem  Direktor  des  Friedrich-Werderschen  Gymnasiums  hernach  des
Grauen  Klosters  in  Berlin,  geleitete.  Die  Übungen  an  ihm  zerficlen
in  praktische  und  theoretische,  in  eine  Einführung  in  die  Unterrichtstätigkeit
  und  in  Sitzungen,  in  denen  pädagogische  Fragen  meist  im
Anschluß  an  hierüber  zu  erstattende  Berichte  behandelt  wurden.  Es
besteht  noch  gegenwärtig  als  Pädagogisches  Seminar  in  Berlin  fort,
nur  mit  dem  Unterschied,  daß  es  nicht  mehr  mit  einer  höheren
l.chranstalt  verbunden  ist,  sondern  für  sich  allein  steht,  dem  Provinzial-Schulkollegium
  unmittelbar  untergeordnet,  und  seine  Mitglieder  irgend
einer  Vollanstalt  zur  praktischen  Ausbildung  überweist.  Pädagogische
Seminare  dieser  Art  wurden  nacheinander  auch  an  den  meisten  anderen
Sitzen  von  Provinzialschulkollegien  begründet.  Doch  konnte  nur  cin
kleiner  Teil  der  Kandidaten  in  sie  Aufnahme  finden.

Als  eine  pädagogische  Vorbercitungsanstalt  für  Studenten  bestand
  an  den  Franckeschen  Stiftungen  in  Halle  bis  1785  das  Seminarium
praeceptorum,  das  1881  von  dem  Dircktor  Frick  wiedereröffnet  und  in
ein  Seminar  für  geprüfte  Kandidaten  umgewandelt  worden  war.

Mit  den  Gymnasien  des  Ortes  und  zugleich  mit  der  Universität
waren  verbunden  das  auf  Herbarts  Nachwirkung  mit  zurückgehende,
vom  hannoverschen  Oberschulrat  und  früheren  preußischen  Konsistorialrat
  Kohlrausch  geschaffene  Seminar  in  Göttingen  und  das  seinen  Ursprung
  dem  Direktor  und  Professor  I1.  Schiller  verdankende  in  Gießen.

Pädagogische  Universitätsseminare  besaßen  schon  seit  langen
Leipzig  und  Jena,  wo  die  Herbartianer  Ziller  und  Stoy  den  Grund
dazu  gelegt  hatten,  dem  einst  in  Königsberg  und  nachmals  in  Göttingen
von  Hlerbart  selbst  geleiteten  als  Muster  folgend.  Auch  in  Heidelberg
verbanden  sich  Übungen  mit  den  pädagogischen  Vorlesungen.

Diese  Seminaremrichtungen  für  das  höhere  I.chramt  bestanden
in  Deutschland,  als  die  preußische  Ordnung  der  praktischen
Ausbildung  der  Kandidaten  für  das  TL.ehramt  an  höheren  Schulen
von  18%  erschien.

Die  damit  ins  Leben  getretenen  Seminare  haben  den  Zweck,
mit  dem  Schulbetrieb  der  Anstalt,  der  sie  angeschlossen  sind,  die  Kandıdaten
  nach  allen  Seiten  hin  bekannt  zu  machen,  ihnen  verschiedenartige
  Gelegenheit  zu  eigenen  Unterrichtsversuchen  unter  Anleitung
und  Beaufsichtigung  durch  den  Direktor  und  dazu  ausgewählte  Oberlehrer
  zu  geben,  sowie  durch  Beschäftigung  mit  den  verschiedenen
Teilen  der  Schulwissenschaft  ihre  theoretische  Einsicht  zu  fördern.

Zur  Erreichung  des  ersten  Teilzweckes  besuchen  die  Seminar-