Die  Lehrerschaft  der  höheren  Schulen.

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kandidaten  im  ersten  Vierteljahr  die  Lehrstunden  in  allen  Klassen  und
Unterrichtsgegenständen.

Für  die  Unterrichtsversuche  werden  sic,  bestimmungsgemäß  vom
zweiten  Vierteljahr  ab,  nach  Beschaffenheit  ihrer  Lehrbefähigungen
Öberlehrern  zugeteilt,  die  in  diesen  Fächern  den  lchrplanmäßigen
Unterricht  geben.  Mit  dem  dritten  Vierteljahr  spätestens  tritt  ein
Wechsel  in  den  Lehrstunden  ein,  bei  denen  die  Seminarkandidaten
mittätig  sind,  und  ebenso  wieder  im  vierten  Vierteljahr.

Bei  diesen  Unterrichtsversuchen  steigen  die  Kandidaten  nach
anfänglichem  Zuhören  zur  Übernahme  von  Teilen  der  Lehrstunde  und
von  da  ganzer  Stunden  und  Stundenfolgen,  zunächst  im  beständigen,
hernach  in  gelegentlichen  Beisein  des  Oberlehrers,  auf.  Auch  die
Korrektur  der  Hefte  geht  auf  sie  über.  Die  Unterrichtsversuche
schließen  in  Jeden  Lehrgegenstand  mit  einer  Lechrprobe  ab,  bei  der
die  anderen  Seminarkandidaten  und  außerdem  der  Direktor  und  der
anleitende  Oberlehrer  zugegen  sind.  Der  Lehrprobe  folgt  eine  Kritik.

‚\ußerdem  nehmen  die  Kandidaten  an  allen  besonderen  Veranstaltungen,
  Konferenzen,  Prüfungen,  Andachten,  Feierlichkeiten  usw.  teil.

Der  schulwissenschaftlichen  Ausbildung  dienen  die  Seminarsitzungen.
  Es  sind  hierfür  mindestens  zwei  Stunden  auf  die  Woche
zu  verwenden.  Die  Leitung  der  Sitzungen  liegt  dem  Direktor  ob,
doch  kann  er  sich  hierbei  von  einem  zum  Mitleiter  von  ihm  berufenen
Oberlchrer  vertreten  lassen.  Solcher  Mitleiter  sind  einer  oder  zwei
vorgesehen.  In  der  Auswahl  und  Behandlung  der  Gegenstände  in
den  Sitzungen  isst  dem  Leiter  ein  schr  weiter  Spielraum  gelassen.
Die  Bestimmungen  der  Seminarordnung  sagen  hierüber  nur,  es  sollen
die  Verhandlungen  vor  allem  berücksichtigen:

„Die  wichtigsten  Grundsätze  der  Erziehungs-  und  Unterrichts-Lehre
  in  ihrer  Anwendung  auf  die  Aufgaben  der  höheren  Schulen
und  insbesondere  auf  das  Unterrichtsverfahren  in  den  von  den
Kandidaten  vertretenen  Hauptfächern,  mit  geschichtlichen  Rückblicken
auf  bedeutende  Vertreter  der  neueren  Pädagogik  (seit  dem  Beginn
des  16.  Jahrhunderts).

Regeln  für  die  Vorbereitung  auf  die  Lehrstunden,  Beurteilung
der  von  den  Seminaristen  erteilten  Lektionen  in  persönlicher  und
sachlicher  Beziehung,  Grundsätze  der  Disziplin,  mögrlichst  im  Anschluß
an  individuelle  Vorgänge.

Kürzere  Referate  der  Seminaristen  pädagogischen  und  schultechnischen
  Inhalts  iz.  B.  über  einzelne  Punkte  der  allgemeinen
Lehrpläne,  der  Prüfungsordnungen,  der  Verhandlungen  preußischer