6  Grundzüge  der  Verfassung  des  höheren  Schulwesens  in  Deutschland.

Dircktoren-Konferenzen,  der  amtlich  veröffentlichten  Speziallehrpläne
höherer  Schulen;  über  wichtigere  neuere  Erscheinungen  auf  dem
Gebiete  der  Pädagogik,  beachtenswerte  Methoden,  Unterrichtsmittel,
Apparate,  Grundsätze  der  Schulhygiene  usw.).“

In  der  Ausführung  gestaltet  sich  die  Sache  beispielsweise
folgendermaßen:

Während  des  ersten  Viertchahres  hefern  die  Seminarkandıidaten
kurze  Berichte  über  den  Gang  der  von  ihnen  besuchten  Lchrstunden
ein,  auf  Grund  deren  eine  Besprechung  der  wichtigsten  und  beachtenswertesten
  Anforderungen  an  den  Unterricht  und  die  Schulzucht
stattfindet.

Im  zweiten  Vierteljahr  gibt  der  L.eiter  oder  scin  Stellvertreter
auf  geschichtlicher  Grundlage  einen  Überblick  über  die  gewenwärtige
Verfassung  des  höheren  Schulwesens  in  Deutschland  unter  vergleichender
  Bezugnahme  auf  die  entsprechenden  Einrichtungen  im
Ausland.  In  der  weiteren  Folge  erstatten  die  Kandidaten  der  Reihe
nach  mit  Hilfe  des  ihnen  hierfür  bezeichneten  Materials  Berichte  über
den  Entwicklungsgang  in  den  verschiedenen  l.chrfüchern,  soweit  sie
unter  ihnen  vertreten  sind.

Das  dritte  Vierteljahr  wird  durch  kleine  Arbeiten  der  Kandidaten
über  unterrichtliche  Einzelfragen  aus  dem  Umkreis  ihrer  I.chrbefähigungen
  und  insbesondere  ihrer  eigenen  Lehrtätigkeit  in  Anspruch
genommen,  wobei  sie  die  einschlägige  Fachliteratur  heranzuzichen  haben.

Im  vierten  Vierteljahr  machen  Berichte  der  Kandidaten  über
schulwissenschäftliche  Hauptwerke  den  Beschluß.

In  allen  Sitzungen  reiht  sich  an  die  Vorträge  eine  freie  Besprechung,
  die  bei  den  Berichten  der  Kandidaten  der  Leiter  oder  cin
Mitleiter  durch  seinen  die  Kritik  enthaltenden  Mitbericht  eröffnet.
Neben  diesen  Hauptaufgaben  kommen  in  den  Sitzungen  Angelegenheiten
  aus  der  Lehrtätigkeit  der  Kandidaten  je  nach  vorhandenen
Anlässen  zur  Sprache.

Gegen  Schluß  des  Seminarjahrs  haben  die  Kandidaten  eine
srößere  Arbeit  über  eine  von  dem  Direktor  gewählte  konkrete  pädagrogische
  oder  didaktische  Aufgabe  zu  hiefern,  hinsichtlich  welcher  die
geäußerten  Wünsche  tunlichste  Berücksichtigung  finden.

Über  das  Seminarjahr  erstattet  der  Direktor  für  jeden  einzelnen
Kandidaten  Bericht  an  das  Provinzial-Schulkollegium,  worauf  dieses
über  die  Zulassung  zum  Probejahr  befindet.

Die  Unterrichtstätigkeit  im  Probejahr  wird  eme  freiere,  vollzicht
  sich  jedoch  unter  fortdauernder  geordneter  Aufsicht.  Bei  vor-