Die  Leehrer«chaft  der  höheren  Schulen.  27

handenem  Deckungsbedürfnis  an  Lehrkräften  wird  Probekandidaten
auch  die  Verwaltung  von  Lehrstellen  übertragen.  Der  Bericht  des
Direktors  über  das  Probejahr  gewährt  dem  Provinzial-Schulkollerium
die  hauptsächlichste  Unterlage  für  seine  Entscheidung  über  die  Anstellungsfähigkeit
  der  Kandidaten.

Im  Königreich  Sachsen  hat  cs  für  die  Vorbereitungszeit  bei
dem  Probejahr  sein  Bewenden  behalten.  Zur  schulwissenschaftlichen
Ausbildung  besteht  die  Professur  der  Pädagossik  bei  der  Universität
l.eipzig  und  das  damit  verbundene  Seminar.

Für  das  in  Württemberg  zwischen  der  ersten  und  zweiten
Dienstprüfung  abzuleistende  Probejahr  werden  die  humanistischen
Kandidaten  einem  Gymnasium,  die  realistischen  einer  Realanstalt
überwiesen.  Dice  Ausbildung  ist  teils  praktischer,  teils  theoretischer  Art.

Bayern  hat  1897  an  mehreren  Gymnasien,  und  I9%03  an  einigen
Realanstalten  nach  Ableistung  der  Prüfungen  zurückzulegende  pädagogrisch-didaktische
  Kurse  von  einjähriger  Dauer,  erstere  für  Kandidaten
  mit  Lehrbefähigung  in  den  alten  Sprachen,  im  Deutschen  und
in  der  Geschichte,  letztere  für  Kandidaten  der  Realien  eingerichtet.
Die  Leitung  liegt  in  der  Hand  des  Rektors,  dem  ein  Fachlehrer  zur
Seite  steht.  Die  Beschäftigung  der  Kandidaten  ist  ähnlich  wie  in
Preußen  geordnet.

IM.

Die  bestehenden  Prüfungsordnungen  für  das  höhere  l,chramt
in  den  vier  deutschen  Königreichen  sind  eine  jede  für  sich  aus  geschichtlich
  bedingten  Umwandlungen  ihrer  Vorgängerinnen  entstanden.
Den  ım  Laufe  der  Zeit  eingetretenen  Veränderungen  der  Lchrverfassung
  mußten  notwendig  auch  die  Prüfungsordnungen  Rechnung
tragen.  Sie  sind  sich  in  Deutschland  ähnlicher  geworden  in  dem
Maße,  als  eine  größere  Ausgleichung  unter  den  l.chrverfassungen  der
verschiedenen  Bundesstaaten  stattgefunden  hat,  sie  weisen  aber  auch
noch  heute  Unterscheidungsmerkmale  auf,  die  ihre  Erklärung  in  der
ursprünglichen  Verschiedenheit  des  an  der  einen  und  der  anderen
Stelle  befolgten  Unterrichtssystems  finden.

Während  die  preußischen  Gymnasien  unter  dem  Dezernat  des
Ministerialrats  Johannes  Schulze,  ihrer  fridericianischen  Überlieferung
entsprechend,  in  der  Richtung  auf  den  ganzen  Unikreis  allgemeiner
höherer  Geistesbildung  weitergeführt  worden  waren,  hatten  die  sächsichen
  und  württembergischen  Gelehrtenschulen  ihren  aus  der  Reformationszeit
  stammenden  Charakter  seinen  wesentlichen  Zügen  nach