Die  Lehrerschaft  der  höheren  Schulen.  29

auch  daran  fest,  dem  höheren  Lehrerstand  einen  wissenschaftlich  einheitlichen
  Charakter  nach  Möglichkeit  zu  wahren.  Die  ehemals  vorhandenen
  Gradunterschiede  im  Zeugnis  entschieden  nicht  über  die
Verwendbarkeit  an  einer  bestimmten  Schulgattung.  Auch  die  anfängliche
  Einschränkung  der  Mathematiker,  Naturwissenschafter  und  Neuphilologen
  mit  Realgymnasial-Zeugnis  auf  den  Unterricht  an  Realanstalten
  ist  bald  darauf  wieder  in  Fortfall  gekommen.  Nur  zeitweilig
  und  in  einzelnen  Punkten  haben  die  preußischen  Prüfungsvorschriften
  Sonderbestimmungen  bezüglich  ciner  in  Aussicht  genommenen
Tätigkeit  an  Realschulen  enthalten.  Schon  seit  1887  hat  aber  auch
dies  wieder  aufgehört.  Der  von  dem  Unterschied  der  Schulgattungen
unabhängigen  Anstellbarkeit  der  Kandidaten  ist  auch  damit  Vorschub
geleistet  worden,  daß  die  Freiheit  in  der  Zusammenstellung  der  Lehrbefähigungren
  immer  weiter  ausgedehnt  wurde.  Sprach-  und  Sachgegenständce,
  Gegenstände  aus  den  Geisteswissenschaften  und  den  mathcmatisch-naturwissenschaftlichen
  Bereichen  können  sich  jetzt  in  mannigfaltigster
  Verbindung  im  Prüfungszeugnis  bei  einander  finden  und  zum
Unterricht  eines  und  desselben  Lehrers  gehören,  wobei  insbesondere
das  Deutsche  als  gemeinsames  Bindeglied  zwischen  den  verschiedenen
Gruppen  hervortritt.  Eine  Scheidung  der  Oberlehrer-  oder  Dircktorstellen
  in  solche  für  „Humanisten“  und  für  „Realisten“  gibt  es  nicht.

Die  im  Vergleich  mit  Preußen  und  seit  1846  auch  mit  Sachsen
weit  schärfer  ausgeprägt  gebliebene  althumanistische  Richtung  in  den
l.chrplänen  der  Gelehrtenschulen  Württembergs  und  Bayerns  hattc
für  die  Lehramtsprüfungsordnung  zur  Folge,  daß  von  den  „Humanisten“
die  „Realisten‘  streng  abgesondert,  und  besondere  Prüfungsbehörden
für  die  einen  und  für  die  andern  eingesetzt  wurden.  Die  Rücksicht
auf  die  wissenschaftliche  Allgemeinbildung  trat  hier  vormals  bei  den
Humanisten  hinter  der  Erforschung  ihres  altphilologischen  Kenntnisstandes
  und  ebenso  bei  den  Realisten  infolge  des  anfänglich  fachschulmäßigen
  Zuschnitts  der  Realanstalten  sowie  infolge  der  Stellung  der
Mathematiker  an  den  Gelehrtenschulen  als  Fach-Nebenlehrer  hinter
den  Ansprüchen  an  die  einzelnen  Realfächer  stark  zurück.  Indem  jedoch
auch  hier  die  Gelehrtenschulen  im  l.auf  der  Zeit  mehr  neuzeitliche
Bildungsstofle  aufnahmen  und  die  Realanstalten  sich  zu  allgemeinen
Bildungsanstalten  fortentwickelten,  sind  allmählich  auch  die  Prüfungsanforderungen
  an  „Humanisten“  und  „Realisten“  in  allgemein  bildungswissenschaftlicher
  Beziehung  erweitert  worden.

So  hat  von  entgegengesetzten  Ausgangspunkten  aus  cine  fortschreitende
  Annäherung  unter  den  deutschen  Bundesstaaten  in