Die  Schulziele.  49

Reformfreunde  nahm  eine  Erklärung  an,  in  der  die  Gleichberechtirung
  der  Vollanstalten  und  ein  für  die  drei  unteren  Klassen  aller
höheren  Schulen  gemeinsamer  lateinloser  Unterbau  gefordert  wurde.
Die  wenig  später  in  Braunschweig  tagende  Generalversammlung
des  Gymnasialvereins  erließ  die  Gegenerklärung:  Der  gemeinsame
  lateinlose  Unterbau  ist  zu  verwerfen,  das  Gymnasium  müsse  in
seiner  Kigenart  „von  unten  bis  oben“  erhalten  werden,  das  Griechische
  in  seiner  Stellung  als  Pflichtfach  und  in  seinem  Besitzstand
unangetastet  bleiben.  Zugleich  beschloß  der  Gymnasialverein  nun
aber,  keinen  Widerspruch  gegen  die  etwa  beabsichtigte  Zuerkennung
der  Gleichberechtigung  an  das  Realgymnasium  und  die  Oberrealschule
  erheben  zu  wollen.  Die  Zahl  der  Unterschriften  unter  den
Erklärungen  zeigte  beide  Parteien  in  ziemlich  gleicher  Stärke.

Als  die  Junikonferenz  von  IM  zusammentrat,  war  somit  der
Boden  für  eine  Beschlußfassung  über  das  Berechtigungswesen  geebnet.
  Nahezu  mit  Stimmeneinheit  wurde  der  Grundsatz  der  Gleichberechtigung
  angenommen.  Zur  Überleitung  von  einer  für  ein  bestinnmtes
  Studienfach  weniger  geeigneten  Bildungssanstalt  in  die  Hochschule
  nahm  man  akademische  Vorkurse  in  Aussicht.

Is  kanı  nun  weiter  in  Frage,  ob  das  Frankfurter  und  Altonaer
System  zu  einer  allgemeinen  Einrichtung  zu  erheben,  oder  welche
Stellung  sonst  dazu  einzunchmen  sei.

Der  Verzicht  auf  einen  Widerspruch  gegen  die  Gleichberechtigung
  war  der  klügste  Schachzug  gewesen,  den  der  Gymnasialverein
tun  konnte,  um  den  allgemeinen  Übergang  zum  Frankfurter  System
zu  verhindern,  denn  fortan  verlor  dies  einen  seiner  Vorzüge,  indem
es  nun  für  die  Eltern  sehr  viel  geringeren  Wert  behielt,  den  Zeitpunkt
  der  Wahl  unter  den  verschiedenen  Schularten  möglichst  hinauszuschieben.
  Die  beiden  Generäle  in  der  \’ersanımlung,  der  Generalinspekteur
  des  Militär-Erzichungs-  und  -Bildungswesens  und  der  Kommandeur
  des  Kadettenkorps,  traten  nach  der  Annahme  der  Gleichberechtigung
  nun  auch  threrseits  nicht  für  den  lateinlosen  Unterbau
als  allgemeine  Einrichtung  ein,  sondern  befürworteten  nur  mit  großem
Nachdruck  die  Begünstigung  einer  allmählichen  Erweiterung  des  Frankfurter
  und  Altonaer  Systens.  In  diesem  Sinne  entschied  sich  denn
auch  die  Konferenz.

In  Sachen  der  1892  auf  den  Vollanstalten  eingeführten  Abschlußprüfung
  nach  dem  sechsten  Schuljahr  stimmte  die  Mehrheit  für  Wiederabschaffung.
  Der  bei  ihrer  Einführung  hauptsächlich  maßgebend  gewesene
  schulpolitische  Zweck,  den  bis  dahin  wenig  gedeihenden

Das  Unterrichtswesen  im  Deutschen  Reich,  IL  4