so  Grundzüge  der  Verfa-sung  des  höheren  Schulwesens  in  Deutschland.

sechsklassigen  lateinlosen  Realschulen  aufzuhelfen,  war  inzwischen
völlig  erreicht  worden.

Außer  dem  Kultusminister  Dr.  Studt  und  den  Rerierungskommissaren
  zählte  die  Konferenz  34  Mitglieder,  von  denen  nur  fünf  ein
Schulamt  bekleideten,  einige  andere  früher  darin  gestanden  hatten.

Der  Allerhöchste  Erlaß  vom  26.  November  1I%00  an  den
Kultusminister  zog  dann,  unter  Berücksichtigung  der  Konferenzbeschlüsse,
  die  Grundlinien  für  die  Weiterführung  der  Schulreform.

An  der  Spitze  des  Frlasses  heißt  es:  „Bezüglich  der  Berechtigungen
  ist  davon  auszugehen,  dafs  das  Gymnasium,  das  Realgymnasium
und  die  Oberrcalschule  in  der  Erziehung  zur  allgemeinen  Geistesbildung
  als  gleichwertig  anzuschen  sind  und  nur  insofern  eine  Ergänzung
  erforderlich  bleibt,  als  es  für  manche  Studien  und  Berufszweige
  noch  besonderer  Vorkenntnisse  bedarf,  deren  \ermittelung
nicht  oder  doch  nicht  in  demselben  Unmfange  zu  den  Aufgaben  jeder
Anstalt  gehört.  Dementsprechend  ist  auf  die  Ausdehnung  der  Berechtigungen
  der  realistischen  Anstalten  Bedacht  zu  nehmen.  Damit
ist  zugleich  der  beste  Weg  gewiesen,  das  Anschen  und  den  Besuch
dieser  Anstalten  zu  fördern  und  so  auf  die  größere  Verallgemeinerung
des  realistischen  Wissens  hinzuwirken.“

„Durch  die  grundsätzliche  Anerkennung  der  Gleichwertigkeit
der  drei  höheren  IJ.ehranstalten  wird  die  Möglichkeit  geboten,  die
Eigenart  einer  jeden  kräftiger  zu  betonen.“

Folgen  die  Bestimmungen  über  verschiedene  einzelne  L.ehrgegenstände.


Die  Abschlußprüfung  ist  zu  beseitigen.

Das  Altonaer  und  Frankfurter  System  soll,  wo  die  Voraussetzunggen
zutreffen,  auf  breiterer  Grundlage  erprobt  werden.

Der  Schluß  des  Frlasses  lautet:  „Ich  gebe  Mich  der  Hoffnung
hin,  daß  die  hiernach  zu  treffenden  Matinahmen,  für  deren  Durchführung
  Ich  auf  die  allzeit  bewährte  Pflichttreue  und  verständnisvolle
Hingebung  der  Lehrerschaft  rechne,  unseren  höheren  Schulen  zum
Segen  gereichen  und  an  ihrem  Teile  dazu  beitragen  werden,  die
Gegensätze  zwischen  den  Vertretern  der  humanistischen  und  realistischen
  Richtung  zu  mildern  und  einem  versöhnenden  Ausgleiche  entgerrenzuführen.“


Östern  I%01  traten  die  neuen  Lehrpläne  in  Kraft.

Die  Gesanitstundenzahl  stieg  am  Gymnasiun  von  252  auf  259,
anı  Realgynmnasium  von  259  auf  262,  an  der  Oberrealschule  von  258
auf  262.