Die  Schulziele.  Si

l.atein  kanı  am  Gymnasium  von  62  auf  68  Stunden  zu  stehen.
Französisch  wurde  auf  der  Oberstufe  des  Gymnasiums  unter  Kürzungen
in  der  Tertia  durch  eine  Erhöhung  seiner  Stundenzahl  um  je  eine  Stunde
verstärkt.  An  seiner  Stelle  darf  hier  Englisch  Pflichtfach  werden,
während  es  selbst  dann  in  ein  Wahlfach  übergeht.  Englisch  wird
allgemein  als  Ersatz  für  Griechisch  in  Tertia  und  Untersekunda  zugelassen;
  nähere  Bestimmungen  werden  über  den  ergänzenden  Ersatzunterricht
  getroffen.  Nichtgriechen  können  unmittelbar  von  der  Untersekunda
  cines  Gymnasiums  in  die  Obersekunda  eines  Realgymnasiums
übergehen.

Am  Realgymnasium  erhält  Latein  statt  43  Stunden  49  zugewiesen.
  Französisch  und  Naturwissenschaft  erfahren  einen  kleinen
Abstrich.

Auf  der  Oberrealschule  sind  Geschichte  und  Erdkunde  die  gewinnenden
  Teile;  einen  Verlust  hat  hier  kein  Fach  zu  beklagen.

Ein  Weitergehen  in  der  Einrichtung  von  Schulen  nach  den  AItonaer
  und  Frankfurter  I.chrplänen  wird  vorgeschen.

Die  Gliederung  der  Lehrgänge  in  die  Unterstufe  mit  einem  ersten
Bildungsabschluß  nach  der  Untersekunda  und  in  die  Oberstufe  ist  geblieben,
  doch  entlastete  man  zugleich  mit  dem  Fortfall  der  Abschlufprüfung
  die  Mittelstufe.

Fine  Ministerial-Verfügung  desselben  Jahres  brachte  allgemeine
  Bestimmungen  über  die  Versetzungen  und  bot  hierbei  einen
Ersatz  für  die  Abschlußprüfung.  Die  Urteile  der  Lehrer  über  die
l.eistungren  der  Schüler  sind  das  für  die  Versetzung  Mafsgebende.
Was  sonst  Ausnahme,  bildet  bei  der  Versetzung  nach  der  Obersekunda
  die  Regel,  dafs  nämlich  in  allen  zweifelhaften  Fällen  cine
„mündliche  Befragung“  vorgenommen  und  schriftliche  Versetzungsarbeiten
  verlangt  werden.  Ein  Ungenügend  in  cinem  „Hauptfache“
kann  nur  durch  ein  Gut  in  einem  anderen  Hauptfache  ausgeglichen
werden.  Hauptfächer  aller  Schulen  sind  Deutsch  und  Mathematik,
des  Gymnasiums  im  besonderen  l.ateinisch  und  Griechisch,  des  Realsymnasiums
  Lateinisch,  Französisch,  Englisch,  der  Real-  und  Oberrealschule
  Französisch,  Englisch  und  auf  der  Oberstufe  Naturwissenschaften.
  Nachprüfungen  sind  unzulässig,  Vorbehalte  statthaft,  die,
falls  sie  nicht  getilgt,  die  Nichtversetzbarkeit  des  Schülers  in  die
demnächst  höhere  Klasse  bedingen.  Ein  zweijähriger  erfolgloser
Aufenthalt  in  einer  Klasse  verwirkt  das  Recht  auf  ferneren  Schulbesuch.


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