Die  Schulziele.  61

Nur  Bayern  hat  die  Einrichtung,  daß  die  Bestimmung  der  schriftlichen
  Prüfungsaufgaben  von  der  Zentralstelle  ausgeht.  In  der  Ausschlieffung
  von  der  mündlichen  Prüfung  stimmen  Preußen  und
Württeimberg  miteinander  überein,  Bayern  hält  es  ähnlich,  in  Sachsen
kann  sie  schon  bei  zwei  ungenügend  ausgefallenen  Prüfungsarbeiten
erfolgen.

Sachsen  trennt  sich  darin  von  den  anderen,  daß  es  keine  Befreiung
  von  der  ganzen  mündlichen  Prüfung  zuläßt.

Mündlich  prüfen  in  der  Religionslehre  nur  Preußen  und  Sachsen,
Bayern  nur  schriftlich,  Württemberg  garnicht.

Sachsen  verlangt  der  Arbeitsfrist  nach  am  meisten  im  deutschen
Aufsatz,  Württemberg  und  Bayern  bleiben  hierin  auch  hinter  Preußen
zurück,  an  letzter  Stelle  steht  Württemberg  für  seine  Realanstalten
beider  .\rt.

Im  Latein  begnügen  sich  am  Gymnasium  nur  Preußen  und
Bayern  mit  einer  schriftlichen  Arbeit,  doch  ist  diese  hier  umfänglicher
als  dort.

Inn  Griechischen  herrscht  volle  Übereinstimmungr,  nur  dafs
Sachsen  und  jetzt  auch  Preußen  die  Benutzung  eines  Wörterbuchs
nicht  gestatten.

Französisch  fehlt  am  Gymnasium  nur  in  Preußen  in  der  schriftlichen
  Prüfung,  und  auch  schon  von  1892  bis  I901  nalım  Preußen
mit  der  damals  geforderten  Herübersetzung  ins  Deutsche  eine  Sonderstellung
  ein.  Nach  der  hier  11  getroffenen  Abänderung  ist  es  jetzt
nur  noch  Sachsen,  wo  am  Realgymnasium  die  cine  der  beiden
‚\rbeiten  in  den  Neufremdsprachen  ein  Aufsatz  sein  muß.

Die  Prüfungsarbeit  in  der  Geschichte  und  Erdkunde  ist  noch  auf
Württemberg  beschränkt  geblieben.

Die  Anforderungen  in  der  Mathematik  lauten  für  das  Gymnasium
am  strengsten  in  Preußen,  für  das  Realgymnasium  in  Württemberg.
Betrefls  der  Naturwissenschaft  sind  keine  grundsätzlichen  Unterschiede
innerhalb  der  gleichen  Schularten  zu  erkennen.

Die  geringste  Zahl  von  schriftlichen  Prüfungsarbeiten  weist
Preußen  auf,  die  geringste  Zahl  von  Fächern  in  der  mündlichen
Prüfung  Württemberg.

Ehe  Preußen  1901  es  zulich,  daß  über  ein  „Nicht  genügend“  in
dem  einen  oder  anderen  Fach,  das  nicht  zu  den  „Hauptfächern“  der  in
Frage  kommenden  Schulart  gehört,  ohne  Vorhandensein  von  Deckung
hinweggeschen  werden  kann,  galt,  wie  es  noch  jetzt  in  den  drei
anderen  Königreichen  dabei  geblieben  ist,  in  allen  vier  Königreichen