Die  Schulziele.  63

Prüfung  umfaßt  Geographie,  Geschichte,  deutsche  Literatur,  Mathematik
  und  Naturwissenschaften.  Folgen  die  Kinzelbestimmungen.
Diesen  Anforderungen  müssen  an  allen  höheren  Schulen  Deutschlands
  die  Zielleistungen  in  derjenigen  Klasse  entsprechen,  welche  ihre
Schüler  zur  Erlangung  des  Berechtigungsscheins  für  den  einjährigfreiwilligen
  Dienst  befähigen  soll.

Bayern,  Sachsen,  Württemberg  haben  keine  Vorschulen  an  den
höheren  L.ehranstalten.  In  Preußen  sind  sie  in  Osten  häufiger  als  inı
Westen  zu  finden,  der  Staat  gewährt  zu  ihrem  Schulgeldertrage  auch
an  seinen  eigenen  Anstalten  keine  Zuschüsse  und  löst  sie  an  diesen
auf,  wenn  sie  sich  nicht  mehr  aus  ihren  eigenen  Mitteln  erhalten
können.

Dieselbe  Bedeutung  wie  für  das  mittlere  Schulziel  der  Dienst-Berechtigungsschein,
  hat  für  das  oberste  die  Berechtigung  zum  Einschlagen
  akademischer  I.aufbahnen.  Hierbei  spitzte  sich  wieder  die
Frage  zu  nach  der  Anerkennung  der  Reifezeugnisse  von  Realanstalten
für  die  Berechtigung  zum  unbeschränkten  Universitätsstudium
  und  für  die  Zulassung  zu  allen  hiervon  abhängigen  Staatsprüfungen.


Für  die  Theologie  ist  es  in  ganz  Deutschland  bei  der  Vorbedingung
  eines  Reifezeugnisses  von  einem  deutschen  Gymnasiun
verblieben.

Für  die  Rechts-  und  Staatswissenschaft  hat  Preußen  die
Gleichberechtigung  der  deutschen  Gymnasien  und  Realgymnasien  und
seiner  Oberrealschulen  anerkannt;  Württemberg  gewährt  den  Realgymnasien
  Gleichberechtigung  mit  den  Gymnasien.

Für  die  Medizin  ist  von  Reichs  wegen  die  Gleichberechtirung
der  deutschen  Realgymnasien  mit  den  Gymnasien  rechtsgültig  geworden.


Über  die  Berechtigungen  zum  ‚Studium  in  der  philosophischen
Fakultät  behufs  Vorbereitung  auf  die  Prüfung  zum  höheren  Lehramt
  ist  im  Zweiten  Abschnitt  dieser  Darstellung  schon  zu  sprechen
gewesen.  Auch  hier  gewährt  Preußen  den  Realanstalten  die  volle
Gleichberechtigung  mit  den  Gymnasien.

Preußens  Vorgehen  in  der  Anerkennung  der  Gleichwertigrkeit
der  allgemeinbildenden  T.ehranstalten,  welche  Reifezeugnisse  für  die
Hochschule  ausstellen,  hat  nun  aber  auch  zur  Folge  gehabt,  daß  diese
Anstalten  im  ganzen  Reiche  für  die  allgemein  -wissenschaftliche  Vorbildung
  der  Offiziere  des  Landheeres  und  der  Flotte  gleichberechtigt
  geworden  sind.