Geschichtlicher  Rückblick.  83

Schule  hygienisch  geschehen?“  Die  Konferenz  antwortete  mit  einer
Reihe  von  Beschlüssen,  deren  Hauptpunkt  lautete:  „Pflege  der  Spiele
und  körperlichen  Übungen,  welche  letztere  als  tägliche  Aufgabe  zu
bezeichnen  sind,  insbesondere  also  Verstärkung  und  Hebung  des  Turnunterrichts,
  Begünstigung  der  Pflege  des  Körpers  und  Erfüllung  der
Forderungen  der  Schulhygienc.“

Die  Konferenzbeschlüsse  wurden  ciner  königlichen  Kabinctsorder
entsprechend  einem  Ausschuß  von  sicben  Vertrauensmännern  unterbreitet,
  der  sie  sichten,  prüfen  und  nach  der  praktischen  Seite  hin
vervollständigen  sollte.  Diese  Arbeit  diente  dann  als  Unterlage,  auf
welcher  im  Kultusministerium  neue  Lehrpläne  ausgcarbeitet  wurden,
die  am  1.  Februar  1892  in  Kraft  traten.

Beruhten  die  Beschlüsse  der  Konferenz  auf  einem  nicht  allzu
klaren  Kompromiß  zwischen  Altem  und  Neuen,  so  ist  begreiflich,  daß
die  Lehrpläne,  die  aus  ihnen  hervorgegangen  waren,  ebenfalls  ein
doppeltes  Gesicht  trugen  und  zur  Hälfte  der  Vergangenheit,  zur
Hälfte  der  Zukunft  zugewandt  waren.  Dennoch  zeigten  sie  sich  den
neuen  Bildungsformen  in  wesentlichen  Punkten  geneigter  als  jene  Beschlüsse.
  Am  deutlichsten  tritt  auch  in  ihnen  das  Bestreben  hervor,
dem  Verlangen  nach  Verminderung  der  Arbeitslast  Rechnung  zu
tragen.  Die  Anzahl  der  Wochenstunden  wird  für  alle  Anstalten  vermindert,
  durchschnittlich  um  zwei  für  jede  Klasse,  und  eine  Mehrbelastungg
  mit  häuslichen  Arbeiten  wird  entschieden  untersagt.  Da
nun  diese  Verminderung  der  Arbeitszeit  auf  beiden  Arten  des  Gynnasiums
  fast  ausschließlich  auf  Kosten  der  alten  Sprachen,  besonders
des  Lateinischen  vor  sich  ging,  so  bedeuteten  die  Lehrpläne,  zumal
für  das  humanistische  Gymnasium,  einen  weiteren  Schritt  in  der  Entwicklung,
  die  sich  schon  vorher  angrebahnt  hatte:  der  Zersetzung  des
klassischen  Geistes  durch  den  modernen.  Daß  die  Lehrziele  der
klassischen  Sprachen  eingeschränkt  und  verändert  werden  müssen,
wird  ausdrücklich  hervorgehoben.  Aber  auch  jetzt  noch  wird  „diejenige
  geistige  Zucht,  welche  bewährtermaßen  durch  eindringliche  Beschäftigung
  mit  den  alten  Sprachen  erworben  wird“,  als  das  allgemeine
Ziel  dieses  Unterrichts  bezeichnet.  Immerhin  fällt  der  lateinische  Aufsatz,
  der  schon  vor  dem  Erscheinen  der  Lehrpläne  durch  eine  Verfügung
  des  Ministers  abgeschafft  war,  nunmehr  fort.  „Auf  stilistische
Fertigkeit  in  dem  bisherigen  Umfang  wird  verzichtet“,  der  grammatische
  Lernstoff  und  der  Vokabelschatz  wird  beschränkt.  Für  das
Realgymnasium  wird  ausdrücklich  auf  das  praktische  Bedürfnis  seiner
Schülerkreise  als  Maßstab  für  den  Betrieb  des  Lateinischen  hingewiesen.

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