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Dagegen  werden  in  weit  größerem  Umfange  als  früher  Übersetzungen
ins  Deutsche  verlangt.  Der  deutsche  Unterricht  wird  „neben  dem
der  Religion  und  Geschichte  als  der  ethisch  bedeutsamste  in  dem
Organismus  unserer  höheren  Schulen“  hervorgehoben,  womit  der  erzieherische
  Geist  des  Altertums  eigentlich  abgedankt  erscheint.  Eine
nennenswerte  Erweiterung  der  Stundenzahl  erhält  das  Deutsche  jedoch
  nicht,  und  eine  grundsätzliche  und  klare  Feststellung  darüber,
wie  sich  der  Geist  des  klassischen  Unterrichts  zu  jener  Dreiheit  und
überhaupt  zu  den  modernen  Lehrfächern  verhält,  vermißt  man.  Es
kann  scheinen,  als  ob  es  immer  noch  das  humanistische  Gymnasium
in  der  alten  Bedeutung  des  Wortes  sei,  das  durch  einige  Einschränkungen
  seiner  Ziele  und  einige  methodische  Reformen  lebensfähig  erhalten
  werden  soll.  In  Wirklichkeit  freilich  ist  die  Eigenart  der  neuhumanistischen
  Schule  zerstört  und  ein  Nebeneinander  gleichgewerteter
Fächer  entstanden,  das  eines  tatsächlich  beherrschenden  Mittelpunktes
entbehrt  und  nur  allzu  schr  an  die  Buntheit  der  älteren  Realschule
erinnert.

Ein  besonderes  Verdienst  der  Neuordnung  war  es  dagegen,  daß
die  Entwicklung  der  lateinlosen  Mittelschule,  welche  für  die  Bildung
des  kleinen  Bürger-  und  Beamtenstandes  zu  sorgen  hat,  durch  sie
zunı  Abschluß  gcbracht  wurde.  Lange  Zeit  hatte  es  zu  wenig  solcher
Schulen  gegeben,  welche  die  Mitte  zwischen  Volks-  und  Gelchrtenschule
  einhielten;  und  die  Überfüllung,  unter  der  die  Gymnasien
litten,  war  eine  Folge  dieses  Mangels.  Zuerst  hatte  die  Bonitzsche
Reform  von  Jahre  1882  für  diese  Schule  eingehender  Sorge  getragen.
Sie  unterschied  siebenklassige  Real-  und  sechsklassige  höhere  Bürgerschulen,
  beide  ohne  Latein,  aber  mit  der  Berechtigung,  das  Zeugnis
zum  einjährigen  Dienst  auszustellen;  auch  der  l.chrgang  dieser  Schulen
war  damals  in  den  Hauptzügen  festgelegt  worden.  Jetzt  wurden
beide  Schulformen  zu  einer  verschmolzen.  Die  Schulen  sind
sämtlich  auf  einen  sechsjährigen  I.ehrgang  beschränkt,  dessen
Absolvierung  zum  einjährigen  Dienst  und  gewissen  subalternen
Beamtenstellen  befähigt.  Der  Lehrgang  entspricht  dem  der  ersten
echs  Jahre  der  neunklassigen  Oberrealschule,  deren  drei  obere  Klassen
nunmehr  eine  unmittelbare  Fortsetzung  des  Realschulkursus  bilden.
Ja,  die  Behörde  ging  weiter,  indem  sie  auch  für  Gymnasien  und
Realgymnasien  eine  Teilung  des  Kursus  und  einen  ersten  Abschluß
nach  den  ersten  sechs  Schuljahren  vorschrieb,  der  durch  ein  Examen
bezeichnet  wurde.  Fs  waren  schulpolitische  Rücksichten,  die  hierzu
den  Anlats  gaben;  der  Einheit  des  Gynmasiallehrplans  konnte  cine