86  Lehrpläne  und  l.ehrbetrieb.

wenn  bei  der  Ausführung  nicht  überall  der  rechte  Weg  eingeschlagen
sein  sollte.  Auch  das  därf  man  sagen:  es  ist  ein  Versuch,  die
Gelchrtenbildung  und  die  Volksbildung  einander  näher  zu  bringen,
und  auch  dies  Bestreben  verdient  Anerkennung.“  —  Anzuerkennen  ist
endlich,  so  dürfen  wir  hinzufügen,  das  Bestreben,  auf  die  Methode  des
Unterrichts  einzuwirken  und  durch  die  Verbesserung  derselben  eine
Z,eitersparnis  herbeizuführen,  die  der  Arbeit  selbst  und  der  Gesundheit
der  Schüler  zu  gute  kommen  muß.

Die  Bedeutung  der  Reform  zeigte  sich  schon  darin,  daß  fast
sämtliche  deutsche  Staaten  sich  veranlaßt  sahen,  im  Laufe  der  nächsten
Jahre  ihr  Schulwesen  ebenfalls  zu  revidieren,  und  daß  die  entstandenen
neuen  Schulordnungen  sich  überall  mehr  oder  weniger  dem  Geiste
des  preußischen  l.chrplans  annäherten.  Am  entschiedentsten  war  das
in  Norddeutschland  der  Fall;  Bayern  und  Württemberg  gaben,  wie
auch  Baden,  dem  Gedanken  der  neuhumanistischen  Bildung  nach  wie
vor  einen  weiteren  Raum.  Dennoch  zeigt  sich  auch  hier  cine  deutliche
  Verschiebung  der  Ziele  zugunsten  der  modernen  Anschauung.

Brachte  somit  die  neue  I.chrordnung  eine  Reihe  von  Fortschritten,
bahnt  sie  den  Übergang  zu  einer  neuen  und  moderneren  Gestaltung  des
höheren  Schulwesens  an,  so  zeigte  sich  doch,  daß  sie  im  allgemeinen
wenig  Zustimmung  fand  und  keineswegs  dazu  beitrug,  den  Streit,  der
sich  um  die  Schulbildung  erhoben  hatte,  zu  beschwichtigen.  Bald
trat  auch  hervor,  daß  die  l.eistungen  der  Schüler,  trotz  der  Bemühungen
um  die  Methode,  cher  zurückeringen  als  zunahhmen.  Die  Unzufriedenheit
ergriff’  denn  auch  die  Kreise  der  I.chrerschaft,  welche  die  neuen
Bestimmungen  durchführen  sollten.  Man  wird  von  der  Schuld  dieser
unerfreulichen  Ergebnisse  die  Lehrpläne  selbst  nicht  durchaus  freisprechen
  können;  sie  wiesen,  wie  das  ja  bei  solchen  Übergangserscheinungen
  begreiflich  ist,  mancherlei  Widersprüche  auf,  sie  vermieden
  es,  der  Entwicklung  ihr  neues  Ziel  mit  voller  Schärfe  vorzuschreiben,
  den  Charakter  der  einzelnen  Anstalten  deutlich  zu  kennzeichnen,
  und  brachten  dadurch  mancherlei  Verwirrung  hervor.  Allein
der  eigentliche  und  wesentliche  Grund,  der  eine  gedeihliche  Wirkung
verhinderte  und  die  Unzufriedenheit  erregte,  lag  außerhalb  der  sachlichen
  Bestimmungen  für  den  Unterricht,  außerhalb  der  Lehrpläne  und
l.chraufgaben  der  höheren  Schulen.  Es  war  der,  daß  das  Berechtigungswesen
  in  der  HHauptsache  beim  alten  gelassen  war,  daß  insbesondere
  die  \’orrechte  des  humanistischen  Gymnasiums  gegenüber
dem  Realgymnasium  unberührt  geblieben  waren.  Immer  deutlicher
stellte  es  sich  heraus,  daß  diese  Vorrechte,  ganz  abgeschen  von  den