88  l.ehrpläne  und  Lehrbetrieb.

Gymnasialvereins,  der  den  Mittelpunkt  dieser  Partei  bildet,  beschloß,
ihren  früheren  Widerspruch  gegen  die  Gleichberechtigung  der  Realanstalten
  fallen  zu  lassen.  Denn  man  hatte  inzwischen  cinschen
müssen,  daß,  wie  die  Dinge  sich  entwickelten,  das  humanistische
Gymnasium  sich  noch  beträchtlich  weitere  Einbuße  an  seiner  Eigenart
gefallen  lassen  müsse,  wenn  es  seine  Vorrechte  behaupten  wolle.
Insbesondere  neigte  die  Staatsbehörde,  nach  den  Erfahrungen,  die
man  inzwischen  mit  den  Anstalten  Frankfurter  und  Altonaer  Systems
eemacht  hatte,  mehr  und  mehr  dazu,  den  genicinsamen  Unterbau  für
alle  Schularten  einzuführen.  Gegen  diese  Gefahr,  die  nach  cinem
Ausdruck  Oskar  Jägers  dem  Gymnasium  „an  die  L.ebenswurzel  gehen“
würde,  wandte  sich  ausdrücklich  der  Beschluß  jener  Versammlung.

Als  er  gefaßt  wurde,  war  der  Lauf  der  Yreignisse  bereits  in
Fluß,  der  zu  einer  gründlicheren  Neugestaltung  führen  sollte,  als  sie
ein  Jahrzehnt  zuvor  zustande  gekommen  war.  Für  den  Juni  1900
war  vom  Kultusminister  Studt  eine  neue  Schulkonferenz  zusammenberufen,
  die  diesesmal  zum  größten  Teile  nicht  aus  Schulmännern,
sondern  aus  hervorragenden  Vertretern  anderer  Berufszweige  bestand.
Die  Konferenz  beschloß},  daß  cs  zurzeit  zwar  nicht  ratsam  sei,  den
gemeinsamen  Unterbau  allgemein  einzurichten,  wohl  aber  die  gemachten
  Versuche  weiter  zu  führen  und  ihre  Erweiterung  zu  fördern.
In  ähnlich  fortschrittlicher  Weise  äußerte  sich  die  Versammlung  über
eine  Anzahl  einzelner  Fragen  des  I.chrplans  und  des  Unterrichtsbetriebes.
  Es  trat  in  den  Verhandlungen  überall  hervor,  daß  die
Majorität  dem  Hergebrachten  gegenüber  von  wesentlich  freieren
Anschauungen  erfüllt  war,  als  10  Jahre  vorher  die  Dezemberkonferenz.

Am  26.  November  I%W  erschien  nun  ein  Erlaß  des  Kaisers  an
den  Kultusminister,  der  von  weitester  Bedeutung  für  das  preußische
Schulwesen  ist.  Sein  Inhalt  ist  teilweise  schon  oben  (S.  30)  mitgeteilt,
hier  mögen  aber  auch  noch  die  besonderen  Bestimmungen  über  die
einzelnen  Lichrfächer  wiedergegeben  werden.

„Auf  den  Bericht  vom  20.  November  dieses  Jahres  erkläre  ıch
Mich  damit  einverstanden,  dat  die  von  Mir  im  Jahre  1892  eingeleitete
Reform  der  höheren  Schulen  nach  folgenden  Gesichtspunkten  weiter
eeführt  wird:

„1.  Bezüglich  der  Berechtigungen  ist  davon  auszugehen,  daß  das
Gymnasium,  das  Realgymnasium  und  die  Oberrealschule  in  der  Erziehung
  zur  allgemeinen  Geistesbildung  als  gleichwertig  anzusehen
sind  und  nur  insofern  eine  Ergänzung  erforderlich  bleibt,  als  es  für