Geschichtlicher  Rückblick.  9|

humanistischen  und  realistischen  Richtung  zu  mildern  und  einem  versöhnenden
  Ausgleiche  entgegenzuführen.“

Die  unmittelbaren  Folgen  dieses  Erlasses  waren  die  in  der  ersten
Abteilung  dieses  Buches  S.50f.  angeführten  ministeriellen  Bestimmungen,
durch  welche  den  Privilegien  des  humanistischen  Gymnasiums  ein
Ende  gemacht  und  den  beiden  anderen  Arten  der  neunklassigen
Schulen,  abgesehen  von  einigen  wenigen  Ausnahmen,  die  gleichen
Rechte  verliehen  wurden.

Daß  cine  so  tief  eingreifende  äußere  Veränderung  nicht  ohne
Folgen  für  die  innere  Gestaltung  der  verschiedenen  Schulen,  für  den
Unterrichtsbetrieb  selbst  bleiben  konnte,  ist  selbstverständlich.  So
enthält  denn  auch  schon  der  Kaiserliche  Erlaß  eine  Reihe  von  Winken
und  Gesichtspunkten  für  die  weitere  Ausgestaltung  des  Unterrichts.
Allein  diese  einzelnen  Bestimmungen  genügten  für  die  große  Aufgabe
nicht,  die  aus  den  veränderten  Verhältnissen  erwuchs,  und  das
Ministerium  sah  sich  alsbald  zu  einer  Revision  der  gesamten  Lehrpläne
  und  Unterrichtsaufgaben  genötigt,  welche  seit  den  letzten  Neuordnungen
  des  höheren  Unterrichtswesens  (1892)  in  Geltung  waren.
Die  revidierten  „I.chrpläine  und  I.chraufsaben  für  die  höheren
Schulen  in  Preußen“  erschienen  1%1.  Mit  diesen  Bestimmungen  und
Ordnungen  hat  für  das  preußische  und  voraussichtlich  auch  für  das
deutsche  Unterrichtswesen  überhaupt  cine  neue  Entwicklung  begonnen.
Wir  stehen  im  ersten  Stadium  derselben  und  die  gegenwärtigen  \Verhältnisse
  werden  ganz  und  gar  dadurch  beherrscht.

Nicht  zwar  als  ob  ein  gewaltsamer  Bruch  in  die  bisherige  geschichtliche
  Entwicklung  des  preußischen  Schulwesens  gekommen  sei:
es  ist  vielmehr  aus  dem  vorstehenden  geschichtlichen  Überblick  deutlich
  geworden,  wie  eben  diese  Entwicklung  schon  seit  einen  Menschenalter
  auf  eine  Neuordnung  im  Sinne  des  Kaiserlichen  Erlasses  hindrängte.
  AÄnderseits  tritt  auch  in  dem  jüngsten  Lehrplan  überall  das
deutliche  Bestreben  hervor,  das  Neuc  an  das  Alte  anzuknüpfen  und,
ohne  das  Band  abzureißen,  das  die  heuticre  Bildung  mit  .der  der
Vergangenheit  verknüpft,  unser  Unterrichtswesen  in  die  Wege  zu
leiten,  welche  das  Bedürfnis  der  Gegenwart  und  die  Voraussicht  der
zukünftigen  Gestaltung  des  deutschen  Volkslebens  gebiceterisch  fordern.

Daher  sind  denn  äußerlich  genommen  nicht  nur  die  überlieferten
Schulformen  sämtlich,  mit  ganz  unerheblichen  Veränderungen  ihrer
Lehrpläne,  erhalten,  es  sind  auch,  abgeschen  von  den  Reformanstalten,
keine  neuen  hinzugekommen.  Ja  in  wörtlicher  Übereinstimmung  mit