Die  l.ehrpliüne.  y)

DRITTER  ABSCHNITT.

Die  Lehrpläne.

Sämtlichen  Kursen  der  höheren  Schulen  in  Deutschland  gehen

Eiementarklassen  voran.  Dieselben  werden  in  einigen  —  namentlich
süddeutschen  Staaten  —  in  der  allgemein  verbindlichen  Volksschule
absolviert;  in  andern,  namentlich  in  Preußen,  sind  —  von  Privatanstalten

  abwesehen  —  mit  den  meisten  Vollanstalten  staatlichen  oder
städtischen  Patronats  Vorschulklassen  verbunden.

l.ehrplan  der  Gymnasien.

In  Preußen.

Zu-|
  VI  V  IV  UVITOHT  UN  ON  UI  OL  samij
  men

Religion  .  222020.  3  3232  223022020923  72  19
Deutsch  und  Geschichts-  '3  2

erzählungen  \  _.  Re  113  3  223335  25
lateinisch  .  88888  ı7ı  N  N  68
Griechisch  -  6  bt  NV!  GV  OD  KR
Französisch  _—  4  2203053353  20
Geschichte  -  —-  2  2  2  2233  5  13  17
Erdkunde.  2.  2...  222  1  1  1)  )  9
Kechnen  und  Mathematik  4  4  4  3  3  4  4  4)  l  3
Naturwissenschaften  2  2  12  2  2  23  ı  2)  23  18
Schreiben  .  2  2  -  -  -  0...  4
Zeichnen  .  2  20000200  I:  2  2  232  -  —  —  —  8

Zusammen  i  35353  9  %  |

2  90  3%  090259

Die  Klammern  in  den  Plänen  bezeichnen  die  Zulässigkeit  einer  zeitweiligen  Verschiebung
  der  Stundenzahlen  innerhalb  der  einzelnen  Fachgruppen.
Dazu  kommen:

Als  verbindlich  für  die  Anstalten  je  3  Stunden  Turnen  durch  alle  Klassen
und  je  2  Stunden  Singen  für  die  Schüler  der  VT  und  V,   Einzelbefreiungen
finden  nur  auf  Grund  ürztlichen  Zeugnisses  und  in  der  Regel  nur  auf  ein  halbes
Jahr  statt.  Die  für  das  Singen  beanlagten  Schüler  von  IV  an  aufwärts  sind
zur  Teilnahme  am  Chorsingen  verpflichtet.

Als  wahlfrei  von  Ull  ab  je  2  Stunden  Zeichnen;  von  DIT  ab  je  2  Stunden
Englisch  und  je  2  Stunden  Hebräisch.

Für  Schüler  der  IV  und  III  mit  schlechter  Handschrift  ist  besonderer  Schreibunterricht

  einzurichten.

Eine  Abweichung  von  dem  vorstehenden  Lehrplane  ist  dahingehend  zulässig,  dad

in  den  drei  oberen  Klassen  (OH,  UT  und  O1)  an  Stelle  des  verbindlichen  Unterrichts

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