Die  l.chrpläne.  101

l.ehrplan  der  Realgymmasien.

VI  V  IV  UNO  UN  OM  UT  OL  sam-Religion

  .  2.  2  2  200.  3  220202020202  73  19
Deutsch  und  Geschichts-  3,,:2  ,  ,
erzählungen  \  .  134  3  3938093  I  ’  3
lateinisch  .  .  .  88  75  5  4  4  4  4  49
Französisch  .  a  Ze  Ss  4  +  4  1  4  :  9,
Englisch  .  2  2  2  2  2  2  20-3  33  dd  3  310  18°
Geschichte  =  -.2  2  2  223213028  17
Erdkunde  .  on  2  2  2  2  2  1»  )  )  11
Rechnen  und  Mathematik  .  .  +  4  4  5  5  55  5  5  42
Naturwissenschaften  ı2  2224555  9
Schreiben  .  rn  |  2  2321-  -  —-  —  —_—  —  4
Zeichnen  .  jo  2  2  2  2  2  2  2  16,
Zusammen  235  3  9  0  30  30  31.31  31  |  202

Dies  der  preußische  Lchrplan,  den  die  der  übrigen  Staaten  im
wesentlichen  gleichkommen.

In  Bayern  werden  die  Realgymnasien  ceigentümlicherweise  zum
technischen  Unterrichtswesen  gezählt.  Nach  ihrer  ursprünglichen
Organisation  durch  die  Verordnung  vom  14.  Mai  1864  waren  sic
vierkursige  Unterrichtsanstalten,  die  mit  den  Gymnasium  die  vollständige
  I.ateinschule  als  Unterbau  gemeinsam  hatten.  Durch  die
Verordnung  vom  3.  September  1891  erhielten  sie  ihre  jetzige  Einrichtung,
  wonach  sic  sich  mit  sechs  Klassen  an  die  drei  unteren
Klassen  des  humanistischen  Gymnasiums  anschließen,  mit  denselben
Unterrichtsfächern  wie  die  der  preußischen  Realgynmasien.  Die  bis
dahin  noch  beibehaltene  „philosophische  Propädeutik“  fiel  jetzt  weg.
Es  gibt  übrigens  in  Bayern  nur  vier  Anstalten  dieser  Art.  Das
Fehlen  der  drei  unteren  Klassen  wirkt  offenbar  ungünstig.

In  Württemberg  haben  auch  die  Realgymnasien  einen  eissenartigen
  Charakter,  der  durch  das  strengere  Festhalten  an  der  klassischen
Bildung  bezeichnet  wird.*)

„Sie  werden  nicht  unter  die  Realanstalten,  sondern  unter  die
Gelehrtenanstalten  grerechnet  und  sind  auch  in  der  Tat  nichts  anderes
als  Gyninasien,  die  dazu  bestimmt  sind,  auf  humanistischer  Grundlage
  den  Schülern  eine  weitergehende  Ausbildung  in  modernen
Sprachen,  Naturwissenschaften,  Zeichnen  zu  verschaffen  und  sie  so

*)  Vergl.  Baumeister,  Handbuch  der  Erziehungs-  und  Unterrichtslehre  für  höhere
=  inlen.  12,  8.  141.