Die  Lehrpläne.  103

In  Bayern  gibt  es  sechsklassige  Realschulen  (früher  auch  mehrere
vierklassige,  gegenwärtig  nur  noch  eine),  die  seit  1877  an  die  Stelle
der  Gewerbeschulen  getreten  sind.  Sie  sollen,  wie  die  preußischen,
eine  höhere  allgemeine  Bildung  auf  neusprachlich-historischer  und
mathematisch-naturwissenschaftlicher  Grundlage  gewähren.  Neben
diesem  Zweck  aber  dienen  sie  auch  einer  bestimmten  wewerblichen
Fachbildung,  indem  vielfach  Nebenanstalten  mit  ihnen  verbunden  sind,
nämlich  gewerbliche  Fortbildungsschulen  oder  Handelsabteilungen.
Dice  letzteren  sind  in  der  Weise  eingerichtet,  daß  in  der  (zweithöchsten)
Klasse  (mit  34  Wochenstunden)  für  die  Handelsschüler  4  Stunden
Zeichnen  durch  3  Stunden  Handelskunde  und  Handelsarithmetik  und
I  Stunde  Kalligraphie  und  in  der  sechsten  Klasse  4  Stunden  Zeichnen
und  2  Stunden  darstellende  Geonietrie  durch  4  Stunden  Handelskunde
  und  Handelsarithmetik  und  1  Stunde  Kalligraphie  ersetzt
werden.  Andererseits  ist  durch  die  Verordnung  vom  25.  Juni  1894
auch  zugelassen,  daß  mit  den  drei  unteren  Klassen  der  Realschulen
Lateinschulen  verbunden  werden,  deren  Schüler  dann  von  der  Teilnahme
  am  Iranzösischen  und  anderen  Unterrichtsgergenständen  entbunden
  werden.  In  vier  Städten  ist  bisher  von  dieser  Ermächtigun:r
Gebrauch  gemacht  worden.

OÖberrealschulen  gibt  es  in  Bayern  nicht.  Ihre  Stelle  vertreten
die  Industrieschulen  (in  München,  Augsburg,  Nürnberg,  Kaiserslautern‘,
die  sich  an  die  scchsklassigen  Realschulen  anschließen,  aber  einen
ganz  überwiegenden  fachlich-technischen  Charakter  haben.  Nur  in
den  beiden  ersten  Jahreskursen  findet  noch  ein  beschränkter  Unterricht
  in  allgemein  bildenden  Fächern  statt.  Am  Schluß  des  zweiten
Jahres  können  sich  die  Schüler  einer  Reifeprüfung  für  die  technische
Hochschule  unterziehen.  Der  dritte  Jahrgang  ist  ausschließlich  zur
Vorbereitung  für  die  Praxis  bestimmt.  Näheres  Bd.  IV,  Teil  3.

Auch  in  Sachsen  gibt  es  keine  Öberrealschulen,  wohl  aber
(1902  :29;  sechsklassige  lateinlose  Realschulen.  Von  diesen  haben
nichrere  drei  mit  den  Realschulklassen  vereinigte  Progymmnasialklassen,
einige  auch  noch  eine  selbständige  vierte  Progyninasialklasse.

In  Württemberg  ist  die  Bezeichnung  „Oberrealschule"  offiziell
nicht  gebräuchlich,  aber  die  zehnklassigen  Realanstalten  werden  als
solche  betrachtet.  Anfangs  1903  gab  es  8  Realanstalten  mit  4,  8  mit
26  mit  I  Oberklasse,  außerdem  aber  65  Realschulen  ohne  Oberklassen
  mit  den  verschiedensten  Abstufungen  der  Klassenzahl  (1  mit  5,
4  mit  4,  43  mit  3,  30  mit  2,  26  mit  I  Klasse).  Auch  bestand  noch
eine  zu  den  realistischen  Schulen  gerechnete  höhere  Bürgerschule.