110  l.ehrpläne  und  l.chrbeirieb.

wird  uns  auch  bei  der  Betrachtung  der  einzelnen  Unterrichtsfächer
entgegentreten.

Um  auch  hier  wie  im  vorhergehenden  möglichst  scharf  hervortreten
  zu  lassen,  worin  die  Einheit  und  worin  die  Mannigfaltigkeit
unseres  Bildungswesens  beruht,  wird  es  praktisch  sein,  zuerst  diejenigen
  Lehrfächer  zu  betrachten,  ‚die  ihrem  ganzen  Umfang  nach
den  sämtlichen  höheren  Schulen  gemeinsam  sind.  Hliernach  werden
wir  auf  diejenigen  Fächer  eingehen,  die  auf  den  verschiedenen  Anstalten
  nicht  in  gleicher  Ausdehnung  betrieben  werden,  oder  überhaupt
  nur  einer  einzelnen  Schulgattung  zufallen.  Zum  Schluß  werden
wir  die  technischen  Fächer  behandeln.

l.  Religion.

Evangelische  Religionslehre.

Allgemeines  Lehrziel:  Der  evangelische  Religionsunterricht
an  höheren  Schulen  verfolgt,  unterstützt  von  deren  Gesamttätigkeit,
das  Ziel,  die  Schüler  durch  Erziehung  in  Gottes  Wort  zu  charaktervollen
  christlichen  Persönlichkeiten  heranzubilden,  die  sich  befähigt
erweisen,  dereinst  durch  Bekenntnis  und  Wandel  und  namentlich  auch
durch  lebendige  Beteiligung  am  kirchlichen  Gemeindeleben  einen
ilırer  Lebensstellung  entsprechenden  heilsamen  Einfluß  innerhalb
unseres  Volkslebens  auszuüben.

Durch  die  Aufstellung  der  L.chraufgaben  für  den  Religionsunterricht
  wird  der  Gediächtnisstoff  auf  das  notwendige  beschränkt,
damit  die  ethische  Seite  des  Unterrichts  umsomehr  in  den  Vordergrund
  treten  kann.  Auf  die  Icbendige  Annahme  und  wirkliche  Aneignung
  der  Heilstatsachen  und  der  Christenpflichten  wird  der  Hauptnachdruck
  im  Religionsunterrichte  gelegt,  und  die  geschichtliche  Unterweisung
  ist  auf  die  für  das  religiös-kirchliche  Leben  bleibend  bedeutsamen
  Vorgänge  zu  beschränken.  Der  Unterricht  soll,  obzwar  ohne
künstliche  Mittel,  zu  allen  übrigen  Lehrgegenständen,  insbesondere
den  ethischen,  in  engste  Beziehung  gesetzt  werden.

Im  Mittelpunkte  des  gesamten  Religionsunterrichts  steht  die
heilige  Schrift.  Alle  anderen  Unterrichtsstoffe  sind  als  auf  ihr  beruhend
  oder  zu  ihr  hinführend  zu  behandeln.  Der  Lehrer  hat  dafür
zu  sorgen,  daß  diese  sowohl  unteremander  als  auch  mit  der  Anschauungswelt
  und  dem  Empfindungsleben  der  Schüler  in  lebendige
Beziehung  gesetzt  werden.  Die  Beschränkung  des  Gedächtnisstoffes
wird  es  um  so  leichter  ermöglichen,  das,  was  an  Liedern  und  Bibel-