112  l.chrpläne  und  l.chrbeirieb.

neueren  Zeit  beschränkt.  Das  lHauptziel  ist,  dafs  der  Schüler  zu  verständnisvoller
  Teilnahme  an  dem  kirchlichen  Leben  der  Gegenwart
befähigt  werde.

Die  christliche  Glaubens-  und  Sittenlehre  wird  nicht  nach  einem
System,  sondern  im  Anschluß  an  die  neutestamentlichen  Schriften  und
in  V'erbindungr  mit  der  Erklärung  der  Augustana  gelehrt,  von  der  die
Artikel  I-NVT,  XVII  und  AX  vor  anderen  in  Betracht  kommen.
Dabei  sind  die  Schüler  auch  mit  den  Uhnterscheidungsiehren  der
christlichen  Hauptbekenntnisse  vertraut  zu  machen.

Auch  in  der  Prima  des  Gymnasiums  wird  jetzt  bei  dem  Lesen
der  neutestamentlichen  Schriften  im  Gegensatz  gegen  den  früheren
Gebrauch  der  deutsche  Text  zugrunde  gelest.  Für  wichtige  Abschnitte
  ist  jedoch  der  griechische  Text  heranzuziehen,  um  die  Schüler
zum  Zurückgchen  auf  den  Urtext  anzuleiten.  Doch  darf  der  Unterricht
  dadurch  nicht  einen  philologischen  Charakter  bekommen.

Aus  den  Einleitungswissenschaften  für  die  biblischen  Bücher  wird
nur  das  für  die  Lektüre  notwendigste  gegeben.  Kritische  Uhntersuchungen
  auf  diesem  Gebiete  sollen  der  Schule  fernbleiben.

Katholische  Religionslehre.

Allgemeines  l.chrziel.  Der  katholische  Religionsunterricht
an  höheren  Schulen  hat  mit  allen  Zweigen  der  bildenden  und  erzichenden
  Tätigkeit  der  Schule  in  reger  Wechselbeziehung  die  Aufyabe,
  die  katholische  Jugend  nach  Maßgabe  ihrer  geistigen  Entwicklung
  mit  den  Lehren  und  Vorschriften  wie  mit  dem  inneren  und
äußeren  L.icben  und  Wirken  der  katholischen  Kirche  bekannt  zu
machen,  sie  in  der  Überzeugung  von  der  Wahrheit  und  dem  göttlichen
  Ursprunge  des  Christentums  und  der  Kirche  zu  befestigen  und
sie  anzuleiten,  diese  Überzeugung  durch  das  Leben  in  und  mit  Christus
und  seiner  Kirche  treu  zu  bewahren,  sorgfältig  zu  pflegen  und  stets
unverbrüchlich  zu  bekennen.

Die  relisiöse  Ausbildung  beruht  auf  allen  Klassenstufen  zunächst
auf  der  Darlegung,  Erklärung  und  Begründung  des  positiven  kirchlichen
  I.chrbegriffes.  .\pologetische  Gesichtspunkte  sollen  dancben
im  allgemeinen  erst  von  Untersekunda  ab  in  den  Bereich  des  Unterrichts
  gezogen  werden,  und  auch  dann  nur  insofern,  als  es  sich  um
die  Abwehr  von  solchen  Irrtümern  handelt,  deren  Besprechung  und
Zurückweisung  unerläßlich  ist.  Dabei  soll  wiederholt  auf  die  Bedeutung
  der  Besprechung  gegnerischer  Einwürfe  hingewiesen  und  naclıdrücklich
  daran  erinnert  werden,  daß  die  —  hier  als  erwiesen  vor-