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anstalten  eine  ersetzende  Bedeutung  zugewiesen  ist.  Die  nationale
Aufsabe  ist,  „das  sittliche  Recht  des  Staates  nachzuweisen,  dem
Schüler  ins  Herz  zu  graben,  was  Staat  und  Nation  für  ihn  bedeuten,
das  Gefühl  der  tiefen  Verpflichtung  und  unbedingten  Zugehörigkeit
zu  scnem  Volke  wachzurufen.“*}  Und  wie  mit  der  Geschichte  des
Staates  die  Geschichte  des  Herrscherhauses  untrennbar  verflochten  ist,
so  wird  das  Verständnis  für  diese  Geschichte  zugleich  die  Ehrfurcht
vor  der  Monarchie,  die  Anhänglichkeit  an  das  Herrscherhaus  beleben.

Nach  der  sozialen  Seite  hin  soll  der  Geschichtsunterricht  dem
Schüler  zum  Bewußtsein  bringen,  „in  was  für  inniger  und  unlösbarer
Verbindung  sein  Leben  mit  dem  der  Allgemeinheit  steht.‘‘*)  Er  soll
dafür  sorgen,  dat  hieraus  ein  Gefühl  der  Teilnahme  für  das  Leben
der  Gemeinschaft  und  der  Blick  für  ihre  Aufgaben  erwächst,  besonders
auch  ein  Verständnis  für  die  Bedürfnisse  und  Ansprüche  der  unteren
Gesellschaftsklassen  und  ein  Einblick  ın  das,  was  der  moderne  Staat,
was  insbesondere  das  deutsche  Kaisertum  zur  Befriedigung  dieser
Bedürfnisse,  zur  Hebung  der  arbeitenden  Klassen  getan  hat  und  noch
tut.  Die  Lehrpläne  schreiben  für  zwei  verschiedene  Stufen,  Untersekunda
  und  Oberprina,  besondere  Belehrungen  über  wirtschaftliche
und  gesellschaftliche  Fragen  in  ihrem  Verhältnis  zur  Gegenwart  vor;
sic  fordern  im  Zusammenhang  mit  der  vaterländischen  Geschichte  und
„im  Anschluß  an  die  L.ebensbilder  der  betreffenden  Herrscher,  vergleichende
  Berücksichtigung  unserer  gesellschaftlichen  und  wirtschaftlichen
  Entwicklung  bis  zum  Ende  des  19,  Jahrhunderts,  unter  Hervorhebung
  der  Verdienste  der  Hohenzollern,  insbesondere  um  Hebung
des  Bauern-,  Bürger-  und  Arbeiterstandes.  Der  von  ethischen  und
geschichtlichen  Geiste  getragene  Unterricht  hat  hierbei  einerseits  auf
die  Berechtigung  mancher  sozialen  Forderungen  einzugehen,  andererseits
  aber  die  V’erderblichkeit  aller  gewaltsamen  Versuche  der  Änderung
sozialer  Ordnung  darzulegen.“  Um  eine  direkte  Widerlegung  sozialer
oder  sozialdemokrätischer  Theorien  handelt  es  sich  hierbei  selbstverständlich
  nicht.  Die  Lehrpläne  schreiben  eine  sachliche  Behandlung
unter  Vermeidung  jeder  Tendenz  vor,  und  erwarten  mit  Recht  von
dem  geschichtlichen  Verständnis,  von  dem  historischen  Sinn,  der
hieraus  erwächst,  dat  der  gesunde  Sinn  unserer  Jugend  in  die  rechten
Bahnen  geleitet,  zu  klarem  und  ruhigem  Urteil  über  das  Verhängmnisvolle
  unberechtigter  sozialer  Bestrebungen  der  Gegenwart  befähigt
werde.  —

*),  Neubauer  a.a.  0,