Die  einzelnen  Unuterrichtsfächer.  12.3

heute  nicht  mehr  wie  damals  ein  tiefgreifender  grundsätzlicher  Unterschied,
  sondern  nur  eine  quantitative  Verschiedenheit.  Die  gesonderte
srammatische  Unterweisung  wird  im  Realgy'mnasium  bereits  im  drittletzten
  Schuljahre  auf  eine  wöchentliche  Unterrichtsstunde  beschränkt;
in  den  beiden  letzten  Jahren  hat  sie  gar  keine  eigene  Stunde  nıchr,
und  nur  wo  ihre  Behandlung  bei  der  I.cktüre  notwendig  ist,  wird  sie
berücksichtigt.  Aber  auch  auf  den  humanistischen  Anstalten  ist  das  Zicl,
das  die  oberen  Klassen  in  zwei  Wochenstunden  erreichen  sollen,  nur
„Sicherung  und  maßvolle  Erweiterung  des  grammatischen  Wissens;
stilistische  Figentümlichkeiten  sind  in  Beschränkung  auf  das  besonders
charakteristische  und  feststehende  zu  behandeln“.  Die  selbständige
Beherrschung  der  lateinischen  Sprache,  das  Schreiben-  und  Sprechenkönnen,
  das  frühere  Ziel  der  alten  Gelehrtenschule,  ist  vollständig  aufgegeben.
  Zwar  werden  für  alle  Stufen  des  humanistischen  Gyninasiums
  und  auf  den  Realanstalten  wenigstens  bis  zur  Untersckunda
schriftliche  Übersetzungen  ins  Lateinische  vorgeschrieben,  aber  sie
sollen  sich  an  die  l.ektüre  anschließen  und  zum  wesentlichen  Teil
nur  eine  Durch-  und  Umarbeitung  des  Gelesenen  darstellen.  Sie  sollen
auch  auf  der  obersten  Stufe  noch  einfach  gehalten  sein,  wenn  sie
auch  immerhin  an  die  Denktätigkeit  solche  Ansprüche  stellen,
„daß  sie  als  selbständige  Leistungen,  nicht  als  bloße  Gedächtnisübungen
  gelten  können“.  Übersetzungen  in  das  Deutsche  sind  von
Quarta  ab  vorgeschen.  Aber  für  das  humanistische  Gymnasium  treten
sie  hinter  der  umgekehrten  Übung  zurück  —  hier  wird  hauptsächlich  aus
dem  Griechischen  übersetzt  —,  während  sie  auf  dem  Realgynınasium
von  Obersekunda  an  die  Regel  bilden.

Die  Grundlegung  und  der  Fortgang  des  grammatischen  Unterrichts
  ist  systematisch,  in  Gegensatz  zu  den  neueren  Sprachen,  wo
vielfach  induktiv  und  praktisch  verfahren  wird.  Die  beiden  untersten
Klassen  haben  auf  allen  Anstalten  gleichmäßig  die  regelmäßige  und
unregelmäßige  Formenlchre  und  die  notwendigsten  syntaktischen  Reseln
  einzuprägen.  Hieran  schlieft  sich  auf  der  mittleren  Stufe  die
systematische  Finübung  der  weiter  notwendigen  syntaktischen  Regeln
an,  und  in  den  oberen  drei  Klassen  fällt  dem  Gymmasium,  wie  bereits
bemerkt,  eine  in  ziemlich  engen  Grenzen  gehaltene  Behandlung  der
stilistischen  Eigentümlichkeiten  zu,  während  das  Realgymnasium  auf
bloße  Wiederholungen  beschränkt  ist.

Für  das  Verhältnis  der  Grammatik  zur  Lektüre  ist  die  folgende
Vorschrift  der  preußischen  I.chrpläne  charakteristisch:  „Grammatische
Erläuterungen  sind  nur  anzustellen,  soweit  sie  zur  ]lerbeiführung