Die  einzelnen  Unterrichtsfächer.  1:37

einleuchtend.  Je  mehr  Deutschland  in  den  Weltverkehr  und  in  den
Welthandel  eingetreten  ist,  je  mehr  namentlich  die  Verbindung  mit
Amerika  ein  entschiedener  Faktor  dieses  Verkehrs  geworden  ist,  desto
dringender  ist  die  Notwendigkeit,  die  Sprache  des  Welthandels  und
des  Weltverkehrs  zu  beherrschen.  Dieser  Tatsache  wird  der  Kaiserliche
  Erlaß  durch  die  bereits  angeführten  Bestimmungen  gerecht:
„Besonderen  \Vert  lege  Ich  darauf,  dat  bei  der  großen  Bedeutung,
welche  die  Kenntnis  des  Englischen  gewonnen  hat,  diese  Sprache  auf
den  Gymnasien  eingehender  berücksichtigt  wird.  Deshalb  ist  überall
neben  dem  Griechischen  englischer  Ersatzunterricht  bis  Untersekunda
zu  gestatten  und  außerdem  ın  den  drei  oberen  Klassen  der  Gymnasien,
  wo  die  örtlichen  Verhältnisse  dafür  sprechen,  das  Englische
an  Stelle  des  Französischen  unter  Beibehaltung  des  letzteren  als  fakultativen
  Unterrichtsgegenstandes  obligatorisch  zu  machen.“  Die  heute
geltende  Schulordnung  entspricht  dieser  Bestimmung,  und  es  ist  kein
Zweifel,  daß  sich  damit  eine  Zukunft  vorbereitet,  in  welcher  das  Eng-Ische
  den  ersten  Platz  unter  den  lebenden,  vielleicht  den  ersten  unter
allen  Sprachen  überhaupt  in  unserem  Unterrichtswesen  einnehmen  wird.

8.  Bechnen  und  Mathematik.

Allgemeines  Lcehrziel.  Für  alle  Anstalten:  Sicherheit  und
Gewandtheit  im  Rechnen  mit  bestimmten  Zahlen,  besonders  auch  ini
Kopfrechnen,  und  in  der  Anwendung  dieser  Fertigkeiten  auf  die
gewöhnlichen  Verhältnisse  des  bürgerlichen  Lebens.

Arithmetik  in  der  Realschule:  bis  zur  Kenntnis  der  Losrarthmen.
  Auf  den  Gymnasien:  bis  zur  Entwicklung  des  binomischen
Lehrsatzes  für  ganze  positive  Ixponenten,  auf  den  Realanstalten  für
beliebige  Exponenten  und  die  eimfacheren  unendlichen  Reihen.
Alrebra  auf  den  Gymnasien  bis  zu  den  Gleichungen  (auf  den  Realschulen
  bis  zu  leichteren  Gleichungen)  zweiten  Grades,  auf  den  Realvollanstalten
  bis  zu  solchen  dritten  Grades  einschließlich.

Ferner  auf  den  Gymnasien:  die  ebene  und  körperliche  Geometrie
  und  die  ebene  Trigonometrie;  auf  den  Realschulen:  Grundlehren
  der  ersteren  und  Anfangsgründe  der  letzteren,  dazu  Ausmessung
  von  Figuren  und  Körpern.  Als  letzte  Stufe  der  Gymnasien:
der  Koordinatenbegrniff,  einige  Grundichren  von  den  Kegelschnitten.
Auf  den  Realgymnasien:  ebene  Geometrie  einschließlich  der  Lehre
von  den  harmonischen  Punkten  und  Strahlen,  Chordalen,  Ähnlichkeitspunkten
  und  -achsen;  körperliche  Geometrie  nebst  den  Grund-