150  l.chrpläne  und  Lehrbetrieb.

alle  Klassen  oder  ein  Stufenatlas  zu  wählen  scı,  bleibt  den  cinzelnen
Anstalten  überlassen.  Jedenfalls  sind  von  den  unteren  Klassen  größere
Atlanten  ausgeschlossen.

Für  sehr  wichtig  erklären  die  Lehrpläne  das  Zeichnen  als  cin
Hilfsmittel  zur  Förderung  klarer  Anschauungen  und  zur  Finprägung
festen  Wissens.  Doch  dürfen  die  Anforderungen  nicht  überspannt
werden.  Mit  Umrissen,  Profilen  und  ähnlichen  übersichtlichen  Darstellungen
  an  der  Wandtafel  muß  man  sich  meist  begnügen,  häusliche
Zeichnungen  dürfen  ım  allgemeinen  nicht  verlangt  werden.  Der
l.chrer  zeichnet  an  der  Wandtafel  vor,  die  Schüler  fertigen  danach
noch  während  der  Unterrichtsstunde  freihändige  Skizzen  an.

Das  bloße  Nachzeichnen  von  Vorlagen  ist  ausgeschlossen.  Auf
der  Oberstufe  soll  das  Zeichnen  besonders  für  die  regelmäßig  anzustellenden
  Wiederholungen  verwandt  werden.

Diese  Forderungen  mit  den  technischen  Schwierigkeiten,  die  ihre
Erfüllung  bieten,  setzen  unzweifelhaft  fachmäßig  gebildete  Lehrer,
namentlich  auf  der  Unterstufe  voraus,  und  so  steht  auch  von  dieser
Seite  aus  zu  hoffen,  daß  sie  den  Beginn  einer  neuen  und  gedeihlichen
Entwicklung  für  das  lang  vernachlässigte  L.chrfach  bezeichnen.

11.  Zeichnen.

Allgemeine  I.chraufgabe  des  Unterrichts  im  Freihandzeichnen
  ist  zunächst  für  die  Unter-  und  Mittelstufe  aller  Anstalten
die  Ausbildung  im  Schen  von  Formen  und  Farben  und  ım  Darstellen
  cinfacher  Gegenstände.  In  dem  Unterricht  der  Oberklassen  (der
auf  den  Gymnasien  von  Öbertertia  an  nicht  mehr  obligatorisch  ist)
erfolgt  die  weitere  Entwicklung  des  Formen-  und  Farbensinnes  durch
Wiedergabe  von  schwieriger  darzustellenden  Natur-  und  Kunstformen.
—  Dazu  treten  auf  den  Realanstalten  von  fünften  Schuljahr  (in  den
sechsklassigen  Realschulen  bereits  vom  vierten)  zwei  wahlfreie
Wochenstunden  im  Lincarzeichnen,  die  der  Vorbildung  derjenigen
  Schüler  dienen  sollen,  die  einen  technischen  Beruf  ergreifen.
Auf  den  Gymnasien  muß  für  diejenigen  Schüler,  für  welche  das
geometrische  Zeichnen  von  besonderem  Wert  ist,  der  allgemeine
Zeichenunterricht  diese  Aufgabe  mit  übernehmen.

Das  Charakteristische  für  diesen  l.chrplan  ist,  wie  man  sicht,
zunächst  die  entschiedene  Trennungz  zwischen  technischem  und  künstlerischem
  Zeichnen  (weomietrischem  und  Freihandzeichnen),  die  sich