172  Bestimmungen  über  die  Reifezeugnisse.

Wenn  die  Mathematik  oder  die  Naturwissenschaften
Hauptfächer  der  Prüfung  sind,  so  steht  das  Reifezeugnis  einer
deutschen  Oberrealschule  dem  eines  deutschen  Gymnasiums  oder
Realgymnasiunis  gleich  (Verordnung,  betreffend  das  Berechtigungswesen
  an  den  höheren  Schulen,  vom  13.  Dezember  1892);

4.  zur  Prüfung  für  den  Forstverwaltungsdienst:  das  Reifezeugnis
  eines  deutschen  humanistischen  oder  Realgymnasiums  oder
einer  deutschen  Oberrealschule  und  in  diesem  Zeugnis  eine  unbedingt
genügende  Zensur  in  der  Mathematik.  (Bestimmungen  über  Ausbildung
und  Prüfung  für  den  Forstverwaltungsdienst  vom  19.  Juli  1888,  Verordnung
  vom  13.  Dezember  1892.)

(Nach  der  Zusammenstellung  von  Daude  in  der  Monatsschrift  für  höhere  Schulen  von
Köpke  und  Matthias,  III.  Jahrgang.)

2.  Die  Reifezeugnisse  der  Studierenden  der  preußischen
Universitäten.
Die  Erhebungen  über  die  Reifezeugnisse  der  Studierenden  an  den
preußischen  Universitäten  haben  für  das  Sommersemester  I%W3  und
das  Wintersemester  1903/4  die  folgenden  Ergebnisse  geliefert:

Studierende

.  K}  .  «  „SS,  Ss.

l.  Es  waren  insgesamt  immatrikuliert:  1903  oa
A.  In  der  theologischen  Fakultät  (alle  auf  Grund  Reifezeugnisses

  eines  Gymnasiums)  .  .  .  20.0.1946  1857

B,  In  der  juristischen  Fakultät  Studierende  20.2.4689  5740
u.zw.  aufGrundReifezeugnisseseinesGymnasiuns  .  4454  5412

„  „  u  „  Realgymnasiums  195  288

»  n  1  einer  Oberrealschule  .  40  40

C.  In  der  medizinischen  Fakultät.  .  »  »  »  .2....2103  2131
u.zw.  aufGrundReifezeugmisseseinesGymnasiums  .  1995  1983

„  „  „  „  Realgymnasiums  108  148
D.  In  der  philosöphischen  Fakultät  .  .  .  .......5441  6083
u.zw.  aufGrundReifezeugnisseseinesGymnasiuns  .  3959  4412

„  Realgymnasiums  1036  1159
einer  Oberrealschule  .  446  512

‚tiervon  studierten:
.  Philosophie  .  .  2  2  2  2  22...  0.  53  275
u.zw.  aufGrundReifezeugnisseseinesGymnasiums  .  195  208
ri  »  n  „  Realgymnasiums  41  46
„  einer  Oberrealschule  .  17  21