Besoldungen  der  Lehrer  an  den  höheren  Schulen.

’reußen  (nach  dem  Normaletat  vom  4.  Mai  1892  und  seinen  Nachträgen).

1.  Besoldungen  der  Dircktoren  der  Vollanstalten:

a)  in  Berlin  .  .  0.0.  .  .  2...  6000-7200  M.

b)  in  den  Städten  der  ersten  Servisklasse  oder  mit  mehr  als

50000  Einwohnenm  .  .  2»  2  2  02...  ...  5100-7200  M.

c)  in  allen  übrigen  Orten  .  »  »  2  2  2  2  2  2  2  0.20.  4HO0—60  M.

Das  Aufsteigen  erfolgt  bei  a)  in  3  dreijährigen  Zeiträumen  mit  je  400  M.,
bei  b)  und  c)  mit  500  M.  nach  drei  Dieustjahren  und  dann  in  $  dreijährigen  Zeitabschnitten
  mit  je  400  M.

2.  Besoldungen  der  L.eiter  der  Anstalten  mit  weniger  als  9  Klassen:

2)  und  b)  wie  en  EM

c)  an  alleı  übrigen  Orten  .  .  2.2...  4500-6000  M.

Das  Aufsteigen  erfolgt  nach  3,  6,  9,  12,  15  Tbienstjahren  mit  je  300  M.

3.  Besoldungen  der  definitiv  angestellten  wissenschafllichen  Il.chrer  (Oberlehrer)
2700—5100  M.

Außerdem  erhalten  die  für  den  Unterricht  in  den  oberen  Klassen  vollbefähigten
oder  durch  praktische  Befähigung  ausgezeichneten  I.chrer  eine  pensionsfühige  feste  7ulage,
  die  nach  9,  12  und  15  Dienstjahren  mit  je  300  M.  gewährt  wird,  sodaß  das  Höchstgehalt
  auf  6000  M.  steigt.

Das  Aufsteigen  erfolgt  mit  Kinschluß  der  festen  Zulage  mit  folgenden  Beträgen:
nach  3  Dienstjahren  mit  500  M.,  nach  6  mit  400  M.,  nach  9,  12  und  15  mit  je  600  M.
und  nach  18  und  21  Dienstjahreu  mit  je  300  M.

Die  Anstaltsleiter  haben  entweder  freie  Dienstwohnung  oder  sie  erhalten  eine
Mietsentschädigung,  die  je  nach  der  Servisklasse  700  bis  1000  M.,  in  Berlin  1500  M.
beträgt.  Die  fest  angestellten  wissenschaftlichen  I.ehrer  erhalten  einen  Wohnungsgeldzuschuß
  von  420—660  M.,  in  Berlin  900  M.

Die  definitiv  angestellten  Zeichenichrer  haben  eine  Besoldung  von  1800--3800  M.,
deren  Höchstbetrag  in  9  Stufen  in  27  Jahren  erreicht  wird.

Die  definitiv  angestellten  sonstigen  technischen  Lehrer,  die  Elementar-  und  Vorschullehrer
  erhalten  in  Berlin  1800—3600  M.,  in  den  Orten  der  Servisklasse  A  und  I
1500  bis  3400  M.,  in  den  übrigen  Orten  1500  bis  3200  M.  mit  Außteigen  in  27  Dienstjahren.
  Auch  diese  Kategorien  von  lehren  erhalten  Wohnungsgeldzuschüsse  von
216  bis  540  M.

Die  wissenschaftlichen  Hilfsichrer  erhalten  Kernunerationen  von  jährlich  1800
bis  2400  M.

Die  Lehrer  an  den  städtischen  Anstalten  erhalten  dieselben  Besoldungen  wie  die
der  staatlichen.  In  einigen  großen  Städten  sind  sie  sogar  noch  etwas  besser  gestellt.