2344  as  Müdchenschulwesen.

die  im  13.  und  14.  Jahrhundert  von  den  Niederlanden  aus  im  Westen
und  Norden  Deutschlands  Niederlassungen  gründeten,  in  denen  sic
sich  des  Unterrichts  der  Mädchen  im  niederen  Bürgerstande  annahmen.!)
  Auch  die  „Brüder  vom  gemeinsamen  Leben“  hatten  einen
guten  Einfluß  auf  die  Hebung  des  Mädchenunterrichts,  und  ihre
Schwesternhäuser  waren  durch  ihre  Leistungen  in  gelehrten  Studien
weithin  berühmt.?)  In  den  Niederlanden  kam  es  zuerst  zur  Gründung
städtischer  Mädchenschulen.  Wir  hören  von  städtischen  Schulen  in
Brüssel  und  Emmerich,  in  Venlo  und  Xanten,3)  während  in  deutschen
Städten,  in  Mainz,  Speyer,  Frankfurt,  Bamberg,  Nürnberg,  Augsburg
und  anderen  wohl  die  Lehrfrauen  eine  umfassende  Tätigkeit  entwickelten,
  doch  nicht  als  Beamte  der  Stadt,  sondern  in  ihrem  eigenen
Interesse,  selten  einmal  vom  Rat  durch  Freiheit  von  den  kommunalen
Abgaben,  oder,  wenn’s  hoch  kam,  durch  Gewährung  eincs  Lokals
unterstütze.  \Venn  wir  aus  dem  Ende  des  15.  Jahrhunderts  von
Nürnberg  hören,t)  dat3  dort  an  4000  Schulmägdlein  und  Knaben  mit
den  Schulmeistern  und  Lehrfrauen  den  Kaiser  auf  der  Burg  begrüßten,
  so  läßt  sich  daraus  der  Schlußs  ziehen,  daß  nicht  wenige
Bürger  die  kümmerlichen  Bildungsgelegenheiten  der  Winkel-  und
Nebenschulen  mit  Freuden  benutzten.

I.

Das  Mädchenbildungswesen  von  der  Reformation  bis  zum
19.  Jahrhundert.

I.  Die  Mädchenerziehung  im  Zeitalter  der  Reformation.

Zu  einer  öffentlichen  Angelegenheit  wurde  die  Mädchenbildung
erst  durch  die  Reformation.  Während  die  Humanisten  in  den  Mittelpunkt
  ihrer  pädagogischen  Theorieen  den  Knaben  stellten  und  der
Mädchen  nur  insofern  gedachten,  als  sie  zum  I.eben  des  Mannes,  zu
der,  eine  Seite  seines  Menschentums  darstellenden  Familie  gehörten,

I)  Frieder.  Nettesheim:  Geschichte  der  Schulen  im  alten  Herzogtum
Geldern  und  in  den  benachbarten  Landesteilen.  Dusseldorf  1881.  5.  50.  —  Kaemmel
2.2.0,  8.66,  5.  152.  —  Ed.  Meyer:  Geschichte  des  Hamburgischen  Schul-  und
Unterrichtswesens  ım  Mittelalter.  Hambnrg  1843.  S.  152,

?2)  Nettesheim  a.  a.  0.8.5308.  —  Kaemmeln.a.  0.8.  21  ff.

3)  Joh.  Müller:  Vor-  und  frühreformatorische  Schulordnungen  in  dentscher
und  niederländischer  Sprache.  1.  Abt,  Zschopau  1885.  8.  Sf,  Ss  SB  Nettes
heimaa.oO.  NS  Bf.

%;  Nürnberger  Chronik.  IV.  S.  382  1.