248  Das  Mädchenschulwesen.

katholischen  Frauenklöster  einzurichten.  So  versuchte  der  Kurfürst
von  Sachsen  Frzichungsanstalten  zu  schaffen,  die  den  für  die  Knaben
begründeten  Fürstenschulen  entsprechen  sollten;  es  scheint  aber,  dit
die  Einrichtung  dieser  Schulen  zu  sehr  an  das  Kloster  erinnerte,
als  daß  man  ihnen  in  den  evangelischen  Kreisen  der  Bevölkerung
vroßes  Vertrauen  entgegengebracht  hätte;  jedenfalls  waren  die  Bemühungen
  des  Kurfürsten  erfolglos.

2.  Mädchenschulwesen  und  Mädchenschulpädagogik  im
17.  Jahrhundert.

Die  Verhältnisse  .in  Deutschland  waren  der  Weiterentwicklung
der  Keime,  die  die  Reformation  gepflanzt  hatte,  nicht  günstig,  und
diese  Ungunst  der  Umstände  berührte  auch  das  Mädchenschulwesen.
Einmal  verfielen  in  dem  allgemeinen  Niedergang  des  städtischen  Lebens
manche  von  der  Reformation  mühsam  geschaffenen  Schuleinrichtungen.
Diesem  Verfall  war  die  Mädchenschule  natürlich  in  erster  Linie  ausgresetzt,
  weil  man  nach  der  allgemein  herrschenden  Anschauung  sie
immerhin  für  entbehrlicher  hielt  als  die  Knabenschule.  Schulordnungeen
  des  17.  Jahrhunderts  überlassen  vielfach  den  Mädchenunterricht
  ganz  und  gar  der  Privatfürsorge.  Zum  Teil  kommt  man
damit  Wünschen  der  Eltern  durchaus  entgegen.  Eine  gewisse  Angst
vor  dem  Wissen  scheint  in  bezug  auf  die  Mädchen  allgemein  geherrscht
zu  haben;  vor  allem  fürchtete  man  von  der  Fertigkeit  des  Schreibens,
daß  die  Mädchen  sie  zu  etwas  Bösem  anwenden  würden.  Die  Schulordnungen
  nehmen  hier  und  da  auf  diese  Besorgnis  der  Eltern  Rücksicht
und  bestimmen,  daß  nur  diejenigen  Mädchen  zum  Schreibunterricht
gezwungen  werden  könnten,  deren  Eltern  es  ausdrücklich  gestatteten!..
Verständigere  Behörden  freilich  kämpften  schon  jetzt  und  stärker  noch
im  18,,  ja  bis  in  den  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  hinein  gegen  dieses
eigentümliche  Vorurteil?).  Die  Besorgnis,  daß  die  Frau  durch  zu
viel  Wissen  in  geistige  und  sittliche  Gefahren  geraten  könnte,  finden
wir  aber  nicht  nur  bei  beschränkten  Eltern,  sondern  auch  bei  sonst
tüchtigen  und  einsichtigen  Pädagogen;  so  hat  z.B.  Moscherosch  in
seinem  für  die  schweren  Zeiten  des  dreißigjährigen  Krieges  aufßerordentlich
  charakteristischen  Buche  „Insommnis  cura  Parentum‘®)  der

t)  Ordnung  der  Jungfrauenschule  zu  Naumburg  von  1610.  Yormbaum  Il,  8.075.

2)  7.  B.  die  für  Sachsen-Eisenach  (a.  a.  ©.  IH,  S.  171),  die  Württembergische  (a.
a.  0.  JU,  S.  328)  u.  a.

3)  Straßburg  1653.