IA)  Das  Madchenschulwesen.

vertreten  zugleich  den  sozialen  Gedanken,  daß  alle  ein  Recht  auf  cin
solches  Gut  haben  sollten,  auch  die  Frau.  „Wenn  ciner  fragt“,  heitst
es  einmal  bei  Comenius,  „was  soll  daraus  werden,  wenn  die  Handwerker,
  die  Bauern,  die  Sackträger  und  sogar  die  Weibsbilder  zu
Gelehrten  werden,  so  antworte:  wenn  auf  gehörige  Weise  diese  allgemeine
  Bildung  der  Jugend  eingerichtet  ist,  so  wird  es  fortan  keinem
von  allen  an  einem  guten  Stoff  des  Denkens,  Wünschens,  Strebens
und  Arbeitens  fehlen.“  Er  hält  es  für  ein  Mißverständnis,  aus  den
Worten  der  Schrift,  dafs  es  dem  Weeibe  nicht  gestattet  sci,  zu  lehren,
das  Recht  abzulciten,  sie  überhaupt  „von  Studien  der  Weisheit,  sci  es
in  lateinischer  Sprache  oder  in  Übersetzungen“,  ganz  auszuschließen.

Wir  wissen  nicht,  wie  weit  Comenius  auf  die  praktischen  Veranstaltungen
  zur  Mädchenbildung  Einfluß  gehabt  hat,  aber  es  ist  wohl
denkbar,  dafs  seine  große  Autorität  hier  und  da  seinen  Ansichten
über  die  Frauenbildung  auch  die  Wege  zur  praktischen  \Verwirkichung
  erschloß.

Neben  den  Theoretikern,  von  denen  wir  gesprochen  haben,
stehen  auch  hier  und  da  Männer  der  Praxis,  die  sich  an  irgend  einer.
Stelle  bemühten,  das  Schulwesen  aus  dem  Verfall  des  großen  Krieges
zu  erheben  und  ihm  neue  Ziele  zu  geben.  Auch  hier  schen  wir  den
Mädchenunterricht  eine  sorgfältigere  Berücksichtigung  cıfahren.

So  hat  z.B.  der  Reformator  des  Dessauer  Schulwesens,  der  als
Persönlichkeit  viel  umstrittene  Ratkel),  bei  all  seinen  Bestrebungen
Gewicht  darauf  gelegt,  daß  die  Mädchen  in  der  Schule  ebenso  weit
gefördert  werden  sollten  wie  die  Knaben.  Ja,  der  besondere  Nachdruck,
mit  dem  er  diese  Forderung  vertritt,  zeigt  uns  am  besten,  daß  er
etwas  in  der  Zeit  Ungewöhnliches  aufstellte.  Pädagogisch  wertvoller
und  in  ihrer  Wirkung  nachhaltiger  waren  die  Bestrebungen  zur  Hebung
der  Schule,  die  der  Herzog  Ernst  von  Gotha  in  Verbindung  mit
dem  als  Staatswissenschaftler  bekannten  Grafen  Seckendorffin  seinem
kleinen  Lande  einleitete.  Der  auf  Anregung  des  Herzogs  verfaßte
„Schulmethodus"  verfügt  einen  gleichmäßigen  Elementarunterricht  für
Knaben  und  Mädchen;  beide  sollen  -—  es  ist  dies  das  erste  Mal  in
Deutschland  —-  der  Schulpflicht  unterworfen  werden;  beide  sollen
in  Religion,  Lesen,  Schreiben,  Singen,  Rechnen  und  „allerlei  nützlichen,
  teils  natürlichen,  teils  weltlichen  Wissenschaften“  unterrichtet
werden;  also  die  Einführung  der  Realien  in  den  Volksschulunterricht,

I)  Vgl.  über  ihn  K.  \.  Schmid.  Geschichte  der  Erziehung  111.2,  8.  If.  und  die
dort  verzeichnete  Literatur.