A  Das  Müdchenschulwesen.

gesellschaftlichen  Ordnung  zur  Geltung  webracht,  und  scine  Bedürfnisse
  traten  im  Pflichtenkreis  der  öffentlichen  Gewalten  mehr  und
mehr  in  den  Vordergrund.  Man  beginnt  die  Erziehung  als  eine
nationale  Aufssabe  zu  betrachten  und  ihr  Ziel  unter  staatsbürgerlichen
Gesichtspunkten  zu  erfassen.  Das  pädagogische  Interesse  wendet  sich
der  Organisation  der  Schule  im  Zusammenhange  des  Staatswesens
zu,  und  cs  entstehen  überall  Entwürfe  von  „Systemen  der  öffentlichen
Erziehung“,  „Grundrisse  einer  Erziehung  für  den  Staat“  usw.  In  der
Staatsverwaltung  erhält  das  Schulwesen  ein  besonderes  Ressort.  In
Preußen  wurde  schon  1787  das  Oberschulkollegium  mit  den  Angelegenheiten
  der  Schule  ausschließlich  betraut,  und  1794  wurde
durch  das  allgemeine  Landrecht  die  Schule  endgültig  zur  Angelegenheit
  des  Staates  erklärt.  Die  übrigen  Länder  folgen  mit  der  Ernennung
  besonderer  oberster  Schulbehörden  wenige  Jahre  später,
Bayern  z.  B.  1803,  Baden  1807  usw.

In  diese  Erörterungen  über  die  Gestaltung  eines  Öffentlichen
Unterrichtswesens  wird  die  Mädchenschule  von  Anfang  an  hineingezogen.
  In  seinem  „Grundriss  der  Staats-Erziehungs-Wissenschaften‘!;,
der  einen  großen  praktischen  Einfluß  gehabt  hat,  hat  der  Schulrat
  Stephani  die  Ansicht  ausgesprochen,  daß  die  Elementarschule
weder  an  den  Töchtern  des  Volkes  noch  an  denen  der  höheren
Stände  die  Pflichten  des  Staates  in  bezug  auf  die  geistige  Wohlfahrt
seiner  Bürger  voll  erfülle;  besonders  fehlt  es  ihm  in  der  Mädch:enerziehung
  an  einer  Vorbereitung  für  die  späteren  Aufgaben  der  Frau
im  JHlause  und  als  Mutter  ihrer  Kinder.  Es  müßten  seiner  Ansicht
nach  Anstalten  geschaffen  werden,  in  denen  die  „allgemeine  Menschenund
  Bürgerbildung“  der  Elementarschule  erweitert  wird  und  die
Mädchen  zugleich  cine  spezielle  Vorbereitung  auf  ihren  Frauenberuf
erhalten.  Seine  Vorstellung  von  solchen  Anstalten  entspricht  einerseits
  der  modernen  Mädchenfortbildungsschule  und  geht  andrerscits
noch  über  das  hinaus,  was  heute  die  höhere  Mädchenschule  den
Töchtern  der  höheren  Stände  bietet.  Ein  dreijähriger  Kursus  sollte
auf  der  Elementarschule  aufbauen,  der  die  Schülerinnen  besonders  in
hauswirtschaftlichen  Fertigkeiten  übe,  und  bis  zum  18.  Jahre  wünscht
er  die  Ausbildung  der  Mädchen  höherer  Stände  durch  die  Schule
erweitert  zu  schen.  Einc  ganz  besondere  Sorgfalt  soll  in  diesen  Anstalten
  auf  die  Unterweisung  in  der  Kinderpflege  gelegt  werden.
Ganz  entschieden  bricht  Stephani  mit  dem  Vorurteil,  daß  jede

I)  Weißentels  1897.