Geschichte  des  Mädchenbildungswesens  in  Deutschland.  275

an  die  verschiedensten  Lokalbedürfnisse  entstanden,  umfaßten  diese
Schulen  hier  zwei  Klassen,  dort  sechs  und  mehr,  hier  wenig  mehr  als
die  HKlementarfächer,  dort  neben  Mythologie  und  Italienisch  auch
Tanzunterricht  und  dergleichen.  Gut  ausgestaltete  Schulsysteme  sind
immerhin  noch  selten,  während  eine  Unzahl  kleiner  Privatschulen
bestand,  in  denen  eine  I.chrerin  sämtliche  Jahrgänge  unterrichtete
oder  der  Pfarrer  des  Ortes  seine  Mußestunden  dazu  verwendete,  die
Töchter  der  Honoratioren  in  Literatur  und  Geschichte  weiter  zu  bilden.
Wie  es  mit  diesen  Privatschulen  stand,  dafür  haben  wir  ein  öffentliches
Gutachten  in  den  Krläuterungen  des  Ministers  von  Ladenberg  zu
den  auf  die  Schule  bezügrlichen  Artikeln  der  preußischen  Verfassung
vom  5.  Dezember  1848.  Er  meint,  es  sei  des  preußischen  Staates
nicht  mehr  würdig,  die  geistige  Pflege  seiner  Jugend  und  damit  seine
eirene  Zukunft  „einer  schranken-  und  rücksichtslosen  Privatindustrie“
preiszugeben.  „Es  bedarf  in  dieser  Beziehung“,  fährt  er  fort,  „nur
einer  Hindeutung  auf  die  Bildung  und  Erziehung  des  weiblichen
Gzschlechtes;  die  Zeit  dürfte  für  einen  großen  Teil  des  Volkes  noch
nicht  da  sein,  wo  man  dem  ernsten  und  gediegenen  Unterricht  der
künftigen  Mütter  ım  Volke  in  den  öffentlichen  Schulen  in  richtiger
Würdigung  seines  Wertes  ohne  weiteres  den  Vorzug  vor  den  äufßerlichen
  Erfolgen  oft  klug  berechneter,  aber  im  tiefen  Grunde  verbildender
  und  verziehender  Pensionsanstalten  gäbe.)  Allerdings  gab
es  auch  damals  noch  bedeutende  Pädagogen  von  öffentlichem  Einfluß,
die  trotz  dieser  offenkundigen  Mißstände  in  der  Mädchenerzichung
von  Öffentlichen  Schulen  nichts  wissen  wollten,  wie  z.  B.  Raumer
und  Richl.

Die  Aussicht  auf  den  Erlass  eines  Unterrichtsgesetzes  rief  nun
um  diese  Zeit  die  Lehrer  der  höheren  Mädchenschulen  in  Preußen
selbst  dazu  auf,  für  die  Interessen  der  von  ihnen  geleiteten  Anstalten
einzutreten.  Der  Fortschritt,  der  in  bezug  auf  die  höhere  Mädchenschule
  gemacht  werden  mußte,  lag  vor  allem  in  dreifacher  Richtung.
Es  handelte  sich  um  eine  Vereinheitlichung  der  Organisation,  um  cine
klar  umgrenzte  Stellung  der  höheren  Mädchenschule  im  staatlichen
Unterrichtswesen  und,  was  sich  aus  den  ersten  beiden  Forderungen
mit  Notwendigkeit  ergab,  um  uvimen  festformulierten  Lehrplan.  Die
ersten  Bemühungen  zu  einer  solchen  systematischen  Zusammenfassung
der  als  höhere  Mädchenschulen  geltenden  privaten  und  öffentlichen

I)  Vergl.  v.  Rönne,  Da  Unt-rrichtswesen  des  Preußischen  Staats.  Berlin  1854.
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