278  Das  Mädchenschulwesen.

deutschen  Staatsregierungen  übersandt  wurde.  Die  Hauptforderung
dieser  Denkschrift  ist,  daß  die  Mädchenschule  als  ein  Glied  des
höheren  Unterrichtswesens  dem  staatlichen  Schulwesen  angeschlossen
werde.  Diese  staatlicherseits  als  höhere  Uhnterrichtsanstalt  anerkannte
  Mädchenschule  soilte  zehn  Jahreskurse  umfassen,  d.h.  die
Mädchen  mit  dem  schulpflichtigen  Alter  aufnehmen  und  bis  zum
16.  Jahre  behalten.  Auf  den  Flementarunterricht  sollte  die  höhere
Mädchenschule  eine  einheitliche  Bildung  in  Wissenschaft  und  Sprachen
aufbauen;  zwei  fremde  Sprachen  wurden  als  das  notwendige  Kennzeichen
einer  höheren  Unterrichtsanstalt  angeschen.  Das  Lchrerkollegiuni  sollte
aus  einem  akademisch  gebildeten  Direktor,  akademischen  IL.chrern,
Hlementarlehrern  und  geprüften  I.ehrerinnen  bestehen.  „In  Anerkennung
  der  höheren  Mädchenschule“,  so  lautete  dann  die  Hauptthese,
  „als  einer  öffentlichen,  von  der  bürgerlichen  Gemeinde  und  dem
Staate  zu  unterhaltenden  und  unmittelbar  zu  beaufsichtigenden  Anstalt
hat  der  Staat  die  Verpflichtung,  überall,  wo  das  Bedürfnis  es  erfordert,
für  die  Einrichtung  derartiger  Anstalten  Sorge  zu  tragen.  Unter  solcher
Voraussetzung  wird  die  höhere  Mädchenschule  denselben  staatlichen
Schulaufsichtsbehörden  untergeordnet,  wie  das  Gymnasium  und  die
Realschule.  Die  oberen  wissenschaftlichen  Lehrer  haben  den  Titel
Oberlehrer,  auch  genießen  I.chrer  und  J.chrerinnen,  namentlich  was
definitive  Anstellung  und  Penstonsberechtigung  angeht,  gleiche  staatlich
  festgestellte  Rechte,  wie  die  Lehrer  jener  Anstalten.“  Es  wird
ferner  von  dem  Staate  die  Aufstellung  cines  Normallehrplanes  gefordert,
  unter  Hinzuzichung  sachverständiger  Fachmänner.  Durch  die
Aufstellung  eines  solchen  zehn  Jahreskurse  umfassenden  J.ehrplans
sollte  die  höhere  Mädchenschule  unterschieden  werden  von  den
kleineren  und  weniger  Klassen  umfassenden  Anstalten,  die  sich  überall
neben  der  Elementarschule  gebildet  hatten.  Diese  Anstalten,  die  über
die  Elementarschule  hinausgingen  und  doch  das  Ziel  der  höheren
Mädchenschule  nicht  erreichten,  sollten  als  „Mittelschulen“  gleichfalls
  unter  einen  emheitlichen  Plan  gebracht  werden.  Die  in  der
Mädchenschule  vermittelte  Bildung  sollte  auf  humanistischer,  nicht
auf  praktisch  realer  Grundlage  stehen,  insofern  nämlich,  als  eine  auch
nur  vorbereitende  Berufsbildung  der  Frauen  nicht  beabsichtigt  war;
zu  diesem  Zweck  werden  gewerbliche  Fachschulen  und  zur  Ausbildung
der  Lehrerinnen  staatliche  Seminare  gefordert.

Die  nächste  Folge  der  Weimarer  Versammlung  war  eine  vom
preußischen  Kultusministerium  veranstaltete  Konferenz  über  das  höhere
Mädchenschulwesen,  die  Mädchenmittelschulen  und  die  Lehrerinnen-