Geschichte  des  Mädchenbildungswesens  in  Deutschland.  9

und,  wie  schon  gesagt,  der  fremden  Sprachen  auf,  nicht  aber  im
Rechnen  und  den  Naturwissenschaften;  sie  zeigen  in  allen  Fächern
eine  starke  Bezichung  des  Unterrichts  auf  den  Haushalt  und  das  gewerbliche
  Leben.

Es  wurde  dann  noch  darüber  beraten,  welchen  staatlichen  Behörden
  das  höhere  Mädchenschulwesen  zu  unterstellen  sei  und  erklärt,
daß  die  höhere  Mädchenschule  wie  die  höheren  Lehranstalten  für
Knaben  den  Provinzial-Schulkollegien  untergeordnet  werden  sollte,
damit  eine  gleichmäßige  Behandlung  der  Angelegenheiten  der  höheren
Mädchenschule  wenigstens  innerhalb  der  einzelnen  Provinzen  an  die
Stelle  der  allgemein  herrschenden  Ungleichmäßigkeit  und  Verwirrung
trete.  Das  Lehrerkollegium  der  höheren  Mädchenschule  sollte  nach
Ansicht  der  Konferenz  aus  akademisch  und  seminarisch  gebildeten
Lehrern  und  aus  Lehrerinnen  bestehen;  die  Bildung  der  akademischen
l.chrer  sollte  entweder  eine  philologische  oder  einc  theologische  sein.
Die  Befähigung  zur  Leitung  höherer  Mädchenschulen  sollte  unterschiedslos
  von  seminarisch  und  akademisch  gebildeten  Lehrern  durch
Ablegung  der  Prüfung  für  Rektoren  erworben  werden  können;  für
die  Unterklassen  sollte  die  Ablegung  der  Prüfung  für  Volksschullchrer,
für  die  Oberklassen  die  Ablegung  der  Prüfung  für  Mittelschullchrer
genügen;  d.  h.,  wenn  auch  die  Anstellung  solcher  Lehrer,  die  auf
der  Universität  vorgebildet  waren,  in  den  Oberklassen  für  wünschenswert
  erklärt  wird,  kann  doch  die  Berechtigung  zum  Unterricht  und
zur  Leitung  durch  die  einfachen  Examen  für  seminaristisch  gebildete
l.chrer  erworben  werden.  Es  wurde  dann  noch  der  Wunsch  ausscsprochen,
  dafs  ein  Besoldungsetat  für  sämtliche  I.chrkräfte  der
höheren  Mädchenschule  seitens  der  Regierung  aufgestellt  würde;  dabei
sollte  die  Besoldung  der  Dircktoren  und  der  akademisch  gebildeten
Lehrer  die  gleiche  sein,  wie  bei  den  Gymnasien.

Schließlich  wurde  noch  über  Fortbildungsanstalten  für  Mädchen
beraten.  Man  unterschied  solche  Kurse,  die  der  allgemeinen  Fortbildung
  des  in  der  Mädchenschule  erworbenen  Wissens  dienen  sollten,
und  solche,  die  speziell  für  gewerbliche  Berufe  vorbereiteten.  Beide
Arten  von  Unterrichtsveranstaltungen  wollte  man  vorläufig  der  freien
Vereinstätigkeit  ganz  überlassen.  Die  Beratung  der  Konferenz  über
die  Lehrerinnenbildung,  die  den  letzten  Punkt  der  Verhandlungen
bildeten,  kann  erst  berührt  werden,  wenn  ein  Rückblick  auf  die  Entwickkuing
  des  Lehrerinnenstandes  die  historischen  Grundlagen  für  diese
Beschlüsse  gegeben  hat.