332  Das  Mädchenschulwesen.

3,  Die  Entwicklung  des  l.chrerinnenstandes.

Wir  kehren  an  den  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  zurück.  Da
finden  wir,  wie  schon  gelegentlich  erwähnt  worden  ist,  die  Lehrerin
vorzugsweise  im  Privatschulwesen.  In  den  öffentlichen  Schulen  ist
sie  außerordentlich  selten  und  fast  nur  für  die  technischen  Fächer
angestellt,  die  ja  durch  die  Nützlichkeitsprinzipien  der  Philanthropisten
stark  in  den  Vordergrund  getreten  waren.  In  den  größeren  Erziechungsanstalten,
  die  in  der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  hier
und  da  entstanden  waren,  finden  wir  den  wissenschaftlichen  Unterricht
fast  durchweg  in  den  Händen  von  L.chrern.  In  der  Ecole  des  Demoiselles
  zu  Stuttgart  war  es  den  Lehrerinnen  sogar  verboten,  „die
Stunden  durch  Selbstunterricht  zu  verderben“.  Es  war  eine  Ausnahme,
  wenn  z.  B.  in  der  erwähnten  Dessauer  Anstalt  eine  L.ehrerin
in  der  obersten  Klasse  mit  den  Moralunterricht  betraut  war.

Anders  lagen  die  Verhältnisse  in  den  überwiegend  katholischen
Gebieten  des  Deutschen  Reiches.  Durch  die  Neubelebung  der  unterrichtlichen
  Tätigkeit  der  katholischen  Frauenklöster  seit  der  Gegenreformation
  war  in  diesen  Ländern  der  gesamte  Mädchenunterricht
mehr  und  mehr  in  die  Hände  von  Nonnen  gekommen.  Neben  den
schon  erwähnten  Genossenschaften  der  Ursulinerinnen  und  der  Englischen
  Fräulein  entstanden  im  18.  Jahrhundert  noch  eine  Reihe  anderer
Frauenorden,  auch  solcher,  die  sich  besonders  den  Elementarunterricht
widmen  wollten.  Diese  Orden  bestanden  um  ihrer  erzichlichen  Tätigkeit
  willen  auch  nach  der  Säkularisation  weiter;  ja,  eine  Reihe  von
andern  Orden  ging  zur  Erziehungstätigkeit  über,  weil  ihnen  nur
unter  dieser  Bedingung  das  Fortbestehen  gestattet  wurde.  In  Baden
7.  B.  wurden  die  Frauenklöster  durch  einen  Erlaß  von  1811  unter
strenge  staatliche  Aufsicht  gestellt  und  in  cine  Art  von  Leehrerinnenseminaren
  verwandelt.  Die  Zulassung  von  Novizen  wurde  an  das
Bestehen  einer  Aufnahmeprüfung  vor  einem  landesherrlichen  Konmissar
  geknüpft,  und  sämtliche  Insassen  des  Klosters  wurden  zur  Erteilung
  von  Unterricht  verpflichtet.  Heute  zeigt  sich  die  Nachwirkung
dieser  Verhältnisse  in  den  meisten  dieser  Länder  darin,  dafs  auch  die
protestantischen  Lehrerinnen  in  diesen  mehr  katholischen  Gegenden
schneller  Eingang  gefunden  haben  und  infolgedessen  in  größeren
Maße  an  der  Schule  beteiligt  sind,  als  z.  B.  in  den  preußischen  Ostprovinzen,


Mit  der  Berufsbildung  der  Lehrerinnen  war  es  nun  freilich  bis
dahin  nicht  gerade  glänzend  bestellt.  Fin  paar  künmerliche  Privat-