334  Das  Mudchenschulwesen.

schule  drei  Jahre  lang  besuchten  und  sich  dort  in  weiblichen  Arbeiten
und  „allen  Zweigen  des  deutschen  und  französischen  Unterrichts“
übten;  aber  die  neugegründete  „Königliche  Unterrichts-  und  Vorbereitungsanstalt
  für  Schulaspirantinnen“  wurde  nach  vierjährigem  Bestehen
  geschlossen,  da,  wie  berichtet  wird,  der  Bedarf  an  weiblichen
l.chrerinnen,  dank  ihrer  Tätigkeit,  auf  IVO  Jahre  hinaus  gedeckt  war.

Einen  weiteren  Fortschritt  bedeutete  die  Frrichtung  cines
Seminars,  das  mit  der  königlichen  höheren  Mädchenschule  in  Berlin
im  Jahre  1832  ins  Leben  trat.  Dieses  Seminar  nahm  die  Schülcrinnen
  nach  Vollendung  der  höheren  Mädchenschule  im  16.  Jahre
auf.  In  den  ersten  beiden  Jahren  wurde  ihre  allgemeine  wissenschaftliche
  Bildung  erweitert  und  vertieft;  im  zweiten  Jahre  setzten  praktische
Übungen  ein,  und  im  dritten  wurden  die  Schülerinnen,  soweit  es
möglich  war,  an  Berliner  Schulen  praktisch  beschäftigt,  unter  Beaufsichtigung
  ihrer  Lehrer.  Die  Unterrichtsfächer  waren  dieselben,  wie
in  der  höheren  Mädchenschule,  mit  Ausnahme  der  Naturwissenschaften;
  das  ist  bezeichnend  für  die  schr  starke  Bevorzugung
der  literarischen  Fächer  vor  den  realistischen,  die  das  ganze  Mädchenschulwesen
  beherrschte.  Im  Anschluß  an  die  Begründung  dieser
Anstalt  wurde  dann  auch  im  Jahre  1837  die  erste  Prüfungsordnung
für  L.ehrerinnen  durch  das  Provinzial-Schulkollesium  der  Provinz
Brandenburg  erlassen;  die  Anforderungen  umfaßten  nicht  viel  mehr
als  den  Wissensstofl'  der  höheren  Mädchenschule  in  Religion,  Deutsch,
Geschichte,  Geographie  und  Rechnen  als  obligatorischen  Prüfungsfüchern,
  während  Französisch,  Zeichnen,  Schreiben  und  Gesang  fakultative
  Fächer  blieben.  Wiederum  ist  es  charakteristisch,  dat  Naturwissenschaften
  nicht  zu  den  Prüfungsgegenständen  gehörten.  Die
Prüfung  wurde  für  die  Schülerinnen  des  Seminars  in  der  Anstalt
selbst  abgelegt,  für  auswärtige  vor  einer  Kommission,  an  deren  Spitze
ein  Mitglied  des  Provinzial-Schulkollegiuns  stand.  In  den  Jahren  145
und  1853  sind  die  ersten  für  ganz  Preußen  gültigen  Ministerialerlasse
über  die  Prüfung  von  Il.chrerinnen  und  über  die  Prüfung  von  Schulvorsteherinnen
  gegeben  worden.  Mit  der  Einführung  einer  amtlichen
Prüfung  und  der  damit  verbundenen  Möglichkeit,  ihre  Befähigung
amtlich  nachzuweisen,  wird  erst  cigentlich  ein  Lehrerinnenstand  in
Deutschland  geschaffen.

Es  ist  in  diesen  ersten  Stadien  der  Entwicklung  des  L.chrerinnen-Bildungswesens
  noch  kein  Unterschied  gemacht  worden  in  der
Bildung  der  Lehrerinnen  für  die  Volksschule  und  derjenigen  für  die
höhere  Mädchenschule.  Das  Berliner  Szminar  wollte  seinem  }ro-